Personen auf Anhänger

Hallo,

mit der Verzichtserklärung versteht sich eigentlich fast von selbst.

Werd daheim mal mein Fahrschulbuch raussuchen da steht es anders drinn, und nach der Vorlage hatte ich mit der Rennleitung noch nie Probleme.

Traktortreffen und co, gelten als LoF-Zweck, solang ich damit kein Geld verdiene bzw. es aus Werbezwecke für meinen Hof nutze. So wurde es mir und meinen Bekannten zumindest gesagt, im konkreten Fall ging es um Feldbesichtigungsfahrten mit dem Kremser die auch über öffentliche Straßen ging. Bei der gelegenheit hab ich gleich wegen Traktortreffen gefragt und da hieß es, dass die ebenfalls zu LoF-Zwecke gilt.

Ob das jetzt zu hundert Prozent stimmt oder eventuell es Bundeslands-/Regionasabhängig ist weiß ich nicht.

Freu mich das dieses Thema hier mal diskutiert wird, da es mir scheint bei dem Thema gibt es viele Graubereiche. Möchte auch nicht im Falle eines Falles auf die Schn... fliegen. Denn man kann noch so vorsichtig sein was passieren kann immer.

Gruß Jonas
 
Hallo Gemeinde..Es gibt ein Heft,
Landwirtschaftliche Farzeuge im Straßenverkehr. ISBN3-8308-0594-2 3,50€
Da gibts Antwort auf fast alle Fragen.
Gruß Bernhard.
 
Hallo,

Feldbesichtigungsfahrt ist LOF Zweck, wenn Feldeigentümer oder Fachleute drauf sitzen, die deine Feldpflanzen begutachten.

Traktortreffen ist in der Regel kein LOF Zweck.

Gruß Ulf
 
Also generell darfst du 8 personen auf einem Anhänger mitnehmem + den Fahrer des Zugfahrzeuges! der Anhänger muss aber über eine Feste Sitzmöglichkeit und einer Absturzsicherung verfügen! Du darfst dann auch nur 25km/h fahren! mfg Eric
 
Hallo,

es wundert mich, wo so manche Leute ihre Behauptungen hernehmen. Der Einzige, auf den ich mich hier bei solchen Fragen zu 100% verlassen kann, ist Ulf, der seine Aussagen auch an Hand von Gesetzen und Paragraphen belegen kann. Alle Anderen behaupten oder haben mal gehört usw. Doch mit könnte, müßte oder klappt vielleicht, ist niemanden richtig geholfen.

MfG Jens
 
Hallo,
Leute können für LoF-Zwecke auf Anhänger transportiert werden (25km/h) bzw. bei Brauchtumsveranstaltungen z.B. Karnevalsumzüge, Schützenaufmarsch, oder auch gewerblich (Kremserfahrt) … . Bei Brauchtumsveranstaltungen oder gewerblich aber nur mit Ausnahmegenehmigung.
Der Männertag fällt aber nicht unter Brauchtumsveranstaltung!
Man sollte auch die Anzahl der Mitfahrer beachten, 8+Fahrer, darüber Busführerschein erforderlich!

Anforderung an Anhänger:
Auflaufgebremste Anhänger werden nicht akzeptiert.
Bei Anhängern mit Drehschemellenkung sind die Lenkeinschläge rechts und links auf maximal 50 Grad zur Geradeausstellung zu begrenzen, da mit zunehmendem Lenkeinschlag die Kippachse im Bereich der Vorderachse näher an die Längsmittelachse des Anhängers wandert.
Da es sich um Personenbeförderungen handelt, sind die Anforderungen an
KOM sinngemäß anzuwenden (Sitzbreite, Gang, Einstieg, Unfall.- und Verletzungsgefahr … .

Gruss Matthias

Quellen: BGBl. Teil I, StVZO § 30, Erläuterung 53;
 
Hallo Matthias,

wieso steht im Gesetz: Hänger mit Auflaufbremse werden nicht akzeptiert? In dem Fall aus der SchlepperPost ist der Hänger auflaufgebremst. Mit anderen Worten: Die Genehmigung kann im Einzelfall vom Gesetz abweichen? ich wollte mich hier nicht streiten, aber da ergibt sich ein Widerspruch. Oder dürfen sie den auflaufgebremsten Hänger nur nehmen, weil ein 2. Mann als Bremser fungiert? Würde denn, wenn den Leuten in der Schlepper Post was passiert, auch der Sachbearbeiter in Haftung genommen werden, weil er eine Genehmigung ausgestellt hat, obwohl das Gesetz etwas anderes sagt?

Gruß Andreas
 
Hallo,

sorry aber ich versuche mal kurz Ordnung in unseren Gesetztes-Dschungel zu bringen.

Es gibt Gesetze und § in denen steht, was man darf und was nicht. (Beispiel: 40t Gesamtmasse für ein Fahrzeug auf Bundesdeutschen Straßen)

Dieses Gesetze sind aber manchmal zu rigeros. Will heißen in diesem Beispiel dürfte kein Schwerlasttransporter auf deutschen Straßen fahren.
Um dies jedoch "kontrolliert zu erlauben" gibt es Ausnahmeverordnungen. Mit einer Ausnahmeverordnung bekomm ich genau für den Paragraphen, der mir Probleme mach eine Ausnahme unter bestimmten Auflagen. (Damit darf unser Schwertransport beispielsweise fahren in dem er durch Begleitfahrzeuge unterstütz wird).

Und nun zurück zum Anhänger und Personen.

Also prinzipiell ist es Verboten Personen auf Anhängern zu transportieren. Wer es dennoch machen will, wendet sich an die zuständige Bezirksregierung / Regierungsbezirk und beantragt eine Ausnahmegenehmigung für diesen Paragraphen. In der Ausnahmegenehmigung steht dann drin, wenn ja unter welchen Umständen man Personen auf den Anhängern fahren darf. Die Bearbeitung übernimmt seitens des Bundeslandes eine fachlich fähiger Angestellter / Beamter, welcher u.a. technische Festlegungen trifft.

So das dars erstmal kurz.

@Matze 04: Deine Quelle kann ich zwar gerade nicht nachvollziehen, aber vielleicht können wir uns hierzu mal per PM verständigen.

Gruß Ulf
 
Hallo,

ich hatte in Berlin eine Beladung eines Schwertransports gesehen. Als es losgehen sollte, kontrollierte man zunächst Fahrzeug und die Genehmigung. Dann meinte der Polizist sinngemäß, es gibt eine U-Bahn-Baustelle, und der Schwertransport habe 2 Achsen zu wenig. Dann ist die Polizei abgefahren und den Fahrern wurde gesagt, besorgen Sie sich 2 Achsen mehr und rufen Sie uns dann noch mal an. Achso und wenn ich einen LKW im kombinierten Verkehr bewegen, dann darf dieser 44 Tonnen Gesamtgewicht haben. Mit anderen Worten: Wenn in einer Genehmigung gegen eine der Auflagen verstoßen wird und der Polizist erlaubt die Weiterfahrt, dann kann er in Haftung genommen werden.

Danke nochmal an Ulf für die Erklärung dieser Situation.

Gruß Andreas
 
Hab mal Fotos vom Fahrschulbuch gemacht Auflage 2004, weiß nicht ob sich da was geändert hat. Bisher war die Rennleitung mit der Vorlage des Buches immer zufrieden.

Gruß Jonas
 
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