PKW-Anhängekupplung

Joern-forum

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Hallo zusammen,

kann man am ZT300 einen Kugelkopf für eine PKW-Anhängekupplung so montieren, dass man einen PKW-Anhänger oder Wohnwagen auch offiziell ziehen darf?

Viele Grüße

Jörn
 
Hm, scheint noch niemand ein solches Unterfangen durchgeführt zu haben.
Nach Adaptoren habe ich auch schon geschaut, aber nix gefunden.
 
Das ist doch ganz einfach kauft ne normale Ackerschiene und einen Kugelkopf dann schraubst du den Kugelkopf in das mittlere Loch wenn das erledigt ist steckst du die ackerschiene in das Loch Links und Rechts



Ob das Tüv zulässig ist weiß ich nicht aber Fünf Tonnen hält das Locker aus
mfG Florian Berg
 
Hallo,
man sieht genügend Leute die mit einem ZT + Wohnwagen zu den Treffen fahren.Ob es allerdings so statthaft ist kann dir am besten jemand von TÜV oder Dekra beantworten.Frage am besten mal dort nach,dann hast du eine verbindliche Antwort.
Gruss Ralf

http://www.albert-line.de
 
Der Kugelkopf muss zusätzlich eingetragen werden.
Ist aber kein Problem.
Habe das gerade beim Lanz für einen Bekannten gemacht.
 
ich hab das thema im anderen forum schon verfolgt da hieß es die hydraulik muß auf bestimmte stelle blockiert werden und diese höhe wird auch beim tüv abgenommen und die ackerschiene muß natürlich gegen verdrehen gesichert sein... angaben ohne gewähr...gruß christian
 
gegen verdrehen ist sie ja geschützt und wie meinst du das auf einer stelle blockiert werden
 
Das sich die Ackerschiene nicht während der Fahrt absenken tut.
So wie ich es verstanden habe solle noch eine Mechanische Sperre dran sein, die das verhindert.
 
Hallo Jörn

Bei unserem John Deere habe ich früher immer eine Ackerschiene mit Kugelkopf zusätzlich zur normalen Ackerschiene besessen,die Kugelkopfackerschiene habe ich gegen Verdrehen gesichert.Die Hydraulik hatte ich immer komplett abgesenkt die höhe des Kugelkopf war genau so hoch wie an meinem PKW.Seit ich aber ein Zugpendel am Schlepper habe benutze ich ein extra für den Kugelkopf angefertigtes zweites Pendel.Der Vorteil beim Zugpendel ist das es nicht so wackelig ist als das Patent mit den Hubstreben und es auch gegen versehentliches anheben schützt.

Mit freundlichem Gruss Dirk

Achtung Lesen gefährdet die Dummheit!!!
 
einfach anbauen kann man alles aber erwischen lassen sollte man sich nicht.... die hydraulik sollte mit na strebe blockiert sein so das keiner aus versehen während der fahrt da was heben und senken kann also hilft auch nicht einfach komplett absenken wenn es echt offiziell sein soll müßte mal den tüv fragen ....
 
Hallo die kugel muss vom Boden bis mitte Kugel 40cm haben dann muss sie gegen Ausheben gesichert sein, das heist sie muss mechanisch gesichert sein. Dann klapps auch mit dem tüv. Der schlägt dann Prüfnummern in alle Teile sprich Arme,Ackerschiene und mechanischer Sperre.

mfg marco
 
Hallo,

also ist es am besten, wen man ein Zugpendel hat. Dort kann man ganz einfach ein Kugelkopf einschrauben. Und absenken kann es auch nicht.

Grüsse Sven

P.S. suche alles über diese Maschinen oder auch nur Halbkette: Fotos,Literatur,Standorte und Ersatzteile (E-Mail: s.agroboese@web.de - Tel.: 01624556988 / 06712 Zeitz)

 
Hallo,

das mit Kugelkopf und Ackerschiene ist immer eine halbherzige Lösung.

Wie beschrieben versuch ein Zugpendel zu nehmen. Bestück dieses mit einer geprüften Kugel und dann fährst du zu DEKRA und lässt dir dafür eine Einzelbetriebserlaubnis erstellen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Achso: Dieses Thema schrammt kurz vor der Illegalität vorbei, da Anhängekupplungen Bauartgenehmigunspflichtige Teile sind. Diese Teile dürfen noch nicht mal ohne Genehmigung in Deutschland verkauft werden und Hinweise wie man es "illegal" machen soll sind manchen Juristen ein Dorn im Auge!

Gruß Ulf
 
Hallo zusammen

das mit dem Zugpendel scheint mir die sinnvollste Lösung zu sein, nach Absprache mit dem TÜV sollte das in Ordnung gehen. Mir kam es schließlich auf eine genehmigte Ausführung an.
Danke für die Antworten!

-jörn
 
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