Hallo,
wie schon vom Vorredner geschildert, muss die Kugelkopfkupplung, genau wie beim PKW eingetragen sein. Ich glaube aber kaum, dass sich ein Polizist daran festbeißen wird, wenn die Kupplung fest an einer verdrehsicheren Ackerschiene oder Zugpendel befestigt ist. Dort hängt man i.d.R. ja schwerere Lasten an und der Gewindebolzen der Kugelkupplung ist ja Bauartbedingt für diese Zuglasten ausgelegt.
Hast du für deine
Anhänger Papiere? Wenn ja, ist der Aufwand relativ gering, wenn du bei der Dekra eine ABE beantragst. Hast du keine Papiere mehr, wird es bei Eigenbauanhängern kritisch. Habe ich selbst durch und das Projekt dann schlussendlich verworfen.
Wenn du dann deine ABE hast, gehst du zur Zulassungsstelle und lässt dir auf dein Zugfahrzeug ein Folgekennzeichen ausstellen. Da Fragt auch kein Finanz- oder Zollamt mehr nach, für welchen Zweck die bestimmt sind.
Nachteil: Du kannst die
Anhänger nur noch mit einem Traktor in der s.g. LoF ziehen.
Vorteil: Du brauchst nie wieder zum TÜV, bezahlst keine Versicherung und sparst dir die Steuern.
Du darfst dich dann aber nicht mit dem Folgekennzeichen am PKW erwischen lassen- dies bedeutet dann Fahren ohne Zulassung, ohne Pflichtversicherung und Steuerbetrug. Dazu kann ich derzeit ein Lied singen, da ich mit meinem GT 124 bei einer 300 m langen Fahrt durchs Dorf durch die Rennleitung zur Ordnung gerufen wurde.
Ergo-> Straftat, Gerichtsverhandlung, saftige Geldstrafen (da kann man viele
Anhänger mit versteuern (-: )