Hallo,
mal sehen ob Ihr es wisst.
Mir wurde heute eine "Einladung zur beruflichen Zwischenprüfung nach § 48 Abs. 1
Berufsbildungsgesetz (BBiG)" gezeigt.
Dabei sind zum schriftlichen und zum praktischen Teil, neben anderen Sachen, jeweils Schreibzeug und
Medienvielfaltgerät
mitzubringen.
Weis jemand was das ist? Es wird wirklich so geschrieben, habe es mir mehrmals angesehen.
mfg Thomas
mal sehen ob Ihr es wisst.
Mir wurde heute eine "Einladung zur beruflichen Zwischenprüfung nach § 48 Abs. 1
Berufsbildungsgesetz (BBiG)" gezeigt.
Dabei sind zum schriftlichen und zum praktischen Teil, neben anderen Sachen, jeweils Schreibzeug und
Weis jemand was das ist? Es wird wirklich so geschrieben, habe es mir mehrmals angesehen.
mfg Thomas