Hallo,
bin mir nicht sicher, dass dieser Stopplichfakt evtl. schon nicht mehr gilt. In der BRD ist Stopplicht erst seit 1988 pflicht, da das Fahrzeug aber eine DDR ABE hat müsstem na jetzt im DDR gesetz nachlesen, da hier kein Bundesrecht (vor 1990) gelten kann.
Also ich würde ich auf jedenfall Stopplicht nachrüsten. Ich kann auch nicht verstehen, wenn man es nicht nachrüstet. Das hat für mich was mit Verkehrssichehreit zu tun.
Warnblickanlage geht recht einfach nachzurüsten. Besorg dir wirklich einen Nachrüstwarnblinkschalter (einfach zu verdrahten, für die vielen Kabe im Steckverbindung ausgelegt), da du dort nicht wirklich an den Schaltplan ran muss. Weitere Empfehlung besorg dir einen Nachrüstblinkgeber der elektronisch funktioniert. Damit hast du kein Problem mit 4 Blinklichtern und evtl. 6 Blinklichtern.
Die Verdrahtung ist ganz simple, aber das steht auch in der Anleitung. ALso am Warnblinker muss folgende Sachen ran:
- (Dauer)Pluspol
- alle 4 (6) Blinklichter
- Leitung vom Blinkgeber (wo Plus "blinkt")
Solltes das Ding also in der nähe des anderen Blinklichtschalters bauen, damit du nur kurze Kabel nachrüsten musst.
Gruß Ulf