Geräteträger RS09 / GT122 als "selbstfahrende Arbeitsmaschine"

heweha

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01. Jan. 2009
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Hallo,
mir wurde erzählt, daß die Möglichkeit besteht für einen RS09 bzw. GT122 eine ABE als zulassungsfreie, selbstfahrende Arbeitsmaschine Typ Geräteträger zu bekommen. Stimmt das? Hat jemand von euch solch eine ABE? Für eine Kopie wäre ich sehr dankbar, Unkosten erstatte ich natürlich. Vielen Dank und Gruß, Heweha
 
Ging mal unter umständen (ich habe bis jetzt nur einen 550 Belarus gesehen).

Wichtig es darf keine Anhängekupplung vorhanden sein. Die Aufnahmen für die Anhängekupplung muss entfernt sein (meist werden die Bohrungen am Getriebegehäuse abgeflext). Das Arbeitsgerät muss fest mit dem Fahrzeug verbunden sein (fest, heißt mindestens mehrer Schrauben am besten verblommt etc. keine einfachen Bolzen).

Wenn Du zulassungsfrei fahren willst, darf das Fahrzeug nicht mehr als 20km/h fahren (evtl. müssen noch ein paar Zahnräder im Getriebe entfernt werden).

Du brauchst eine Betriebserlaubnis als selbstfahrende Arbeitsmaschine, also kommt auf dich eine Untersuchung wie zur TÜV-Prüfunge (evtl. bisschen aufwendiger) zu.

Weiterhin muss die Arbeitsmaschine als eine vom Finanzministerium zugelassen sein. Früher gabs da mal eine ellenlange Liste in glaube ich §18StVZO (aber der gilt nicht mehr). Wenn Du solch eine Liste auftreibst und dann noch deine zukünftige Fahrzeugkategorie da drinn steht, könnte es was werden.
 
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