RS09 TÜV

Handrij

Traktorist
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01. Jan. 1970
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94
Hallo, habe vor kurzem erfahren, dass ich für meinen RS09 keinen Tüv brauche, solange er unter 20 km/h fährt. In den Papieren steht eine zul. Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h. Stimmt das mit dem TÜV oder sollte ich ihn trotzdem machen?

Danke und mfg

Handrij
 
Meinst du 15KW oder wirklich 15 km/h denn die 15 km/h beziehen sich m.E. auf E- Krankenfahrstühle...

oder du machst es wie einige unbelehrbare mit der 6km/h Geschichte die ich persönlich aber strickt ablehne.....
 
Hallo

Es kommt drauf an als was Du Deinen RS09 zulassen willst.

Als "Traktor" brauch er TÜV.
Als "selbstfahrende Arbeitsmaschine bzw. Geräteträger" nicht.

Gruss
 
Hallo,

der RS09 ist HU pflichtig und zwar aller 24 Monate.

RS09 als reine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist nicht möglich (naja fast unmöglich, auf jedenfall ohne Anhängekupplung).

R09 auf 6km/h ist gänzlich unmöglich und nach heutiger Ansicht "illegal".

Gruß Ulf
 
Danke für die Infos!

Ich meine wirklich 15 km/h und zugelassen ist er bereits (mit Anhängerkupplung).

Also werde ich den TÜV machen um sicher zu gehen.

Danke nochmal
 
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