Steuerbefreiung grünes Kennzeichen für NICHT Landwirte

Rs01-40

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Hallo @ all,

grüne Nummer für alle Oldtimer Schlepper:

So geht’s,

beim Finanzamt nachfragen! Nicht dass ihr zuviel bezahlt!

wörtlich steht bei mir im Fahrzeugschein:

...grünes Kennzeichen wird nur zugeteilt für Fahrten Nach § 1 Abs. 1 S ATZ 1 Nr. 1 und 4 der 2. VO über Ausn. v. Sraßenverkehrsrechtl. Vorschriften ( örtliche

Brauchtumsveranstaltungen)**

und im Steuerbescheid:

Das Halten des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen xxx ist nach

§ 3 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz steuerbefreit.

und hier steht:

KraftStG § 3 Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Steuer befreit ist das Halten von

1. Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren

ausgenommen sind;

Schöne Grüße aus dem Sauerland

Tom
 
find das ja interessant, aber im Finanzamt Meschede sagen die einem folgendes:

Steuerbefreit sind:

"Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen), Sonderfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen und einachsigen Kraftfahrzeuganhängern (ausgenommen Sattelanhänger, aber einschließlich der zweiachsigen Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter), solange diese Fahrzeuge ausschließlich

a)

in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,

b)

zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe,

c)

zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,

d)

zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder

e)

von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden

verwendet werden. 2Als Sonderfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen nur für die bezeichneten Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind. 3Die Steuerbefreiung nach Buchstabe a wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Land- oder Forstwirt land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse von einer örtlichen Sammelstelle zu einem Verwertungs- oder Verarbeitungsbetrieb, land- oder forstwirtschaftliche Bedarfsgüter vom Bahnhof zur örtlichen Lagereinrichtung oder Holz vom forstwirtschaftlichen Betrieb aus befördert. 4Die Steuerbefreiung nach Buchstabe d wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass auf dem Rückweg von einer Molkerei Milcherzeugnisse befördert werden;"

Sag mir mal wo das alles genau steht, dann kann ich ja vielleicht auch noch bares sparen ;-)
 
Hallo Tom

Ich kann mit solchen Gesetzen nicht viel anfangen. Mein Pionier hat ein grünes Nummernschild. Da ich etwas Wald besitze, bin ich Mitglied der landwirtschaflichen Berufsgenossenschaft. Das Schreiben und ein ausgefüllter Antrag beim Finanzamt haben gereicht. Ich habe mich gefreut. MfG Eckhard
 
Hallo Sauerländer :-)

ich habe für euch nur abgeschrieben was bei mir im Steuerbescheid und im Fahrzeugschein steht. (musste den ersten Eintrag etwas editieren weil etwas nicht ganz korrekt war. Nun stimmt es aber.)

Die exakte Gesetzgebung kenne ich nicht, wohl aber die Möglichkeit einen Oldtimer Schlepper für Brauchtumszwecke mit grüner Nummer zuzulassen.

Ein Bekannter mit Ursus hatte auf dem Fragebogen des Finanzamts Iserlohn (MK) angegeben:

...beantrage Steuerbefreiung (grünes Kennzeichen Ackerschlepper Bj 53) für Fahrten zum Zwecke der Brauchtumspflege, der Erhaltung technischen Kulturgutes, für Probefahrten und gelegentliche Ausflugsfahrten.

Den Eintrag im Fahrzeugschein hat er nicht!!!

Mag sein das Finanzamt Meschede (HSK) (Herr Kaiser?) sieht das ziemlich eng, daher habe ich zusätzlich den Eintrag:

grünes Kennzeichen wird nur zugeteilt für Fahrten Nach § 1 Abs. 1 S ATZ 1 Nr. 1 und 4 der 2. VO über Ausn. v. Sraßenverkehrsrechtl. Vorschriften ( örtliche

Brauchtumsveranstaltungen)**

im Fahrzeugschein. Ob der unbedingt nötig ist? keine Ahnung.

:-)
 
Hab schon vor geraumer Zeit (1,5 Jahre oder so) mit Herrn Kaiser (ich glaub auch das er so hieß) gesprochen und ihn zu diesem Thema befragt. Auch hab ich ihn darauf angesprochen, dass es in anderen Kreisen aber möglich sei (Ich wußte, daß im Landmaschinenverein in Affeln "alle" Schlepper mit grünem Kennzeichen versehen sind, hab aber nix genaues gesagt, auch nicht den Kreis). Er antwortete darauf nur, daß er wüßte, daß das in einigen Kreisen sehr flapsig gehandhabt würde, dass es aber eindeutig nicht gehen würde. Was solls.
 
Da hat sich wohl einer beim Finazamt verhauen und Du solltes froh sein wenn Du deine "unrechtmäßige" Grüne Nummer behälst.

Hintergrund: Fahrzeuge die vom Kraftfahrzeugsteuergesetz ausgenommen sind sind diese "Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren

ausgenommen sind" D.h. für alle Zulassungsfreien Kraftfahrzeuge braucht man keine Stuer zu bezahlen (sprich für Bagger, selbstfahrende Hebebühnen, Leichtkrafträder etc.)

So jetzt kommt der springende Punkt: Um mit einem Fahrzeug (und den Sonderrechten) an einer örtlichen Brauchtumsveranstaltung teilnehmen zu können brauchst Du "Dies gilt nur: ....1. für jede eingesetzte Zugmaschinen ein eigenes amtliches Kennzeichen zugeteilt ist." (Vgl. §1 AusnVo zu straßenverkehrsr. Vorschriften)

Wenn Du ein Kennzeichen hast nimmst Du automatisch am Zulassungsverfahren teil. Da also jetzt dein Traktor zugelassen ist bist du auch steuerpflichtig, wenn keine andere Ausnahme (wie LOF) für dich greift.

Ergo schön leise sein, das niemand dich verpetzt und dir dein grünes Kennzeichen wieder wegnimmt.

Gruß Ulf

P.S. Dies ist keine Rechtsberatung, hab nur gerade mal wieder in meiner Sammlung straßenverkehrsrechtlicher Gesetze und Verordnungen nach geblättert.
 
also bin ich nun ganz leise,

möchte aber anfügen dass mir etliche Schlepperfreunde bekannt sind die grünes Kennzeichen genau aus den oben genannten Gründen bekommen haben.

Alles Glücksache?

Was stellen wir denn mit unseren Schleppern an? Investieren einen Haufen Geld und Zeit nur um die alten Dinger der Nachwelt zu erhalten! Woanders wird die Erhaltung technischen Kulturgutes eher gefördert als hoch besteuert.

Ach ja, neulich bei uns im Werk: Eine riesige Betonpumpe auf 5 Achsen Chassis. Mit dem Ding wird reichlich Knete gemacht. Kfz Steuern? Null, da selbstfahrende Arbeitsmaschine!

Irgendwie fällt es da schon schwer leise zu sein.

Ich denke aber take_it hat Recht, ist wohl wirklich reine Glücksache, eine rechtliche Grundlage gibt es wohl nicht. Und wenn doch, sie ließe sich bestimmt ergoogeln. Insofern kam mein Beitrag wohl eher unüberlegt, dachte ich doch mein "Glück" mit euch teilen zu können.

Also doch lieber: schön leise sein!
 
ist halt alles ungerecht...

naja, man kann ja versuchen mit o.g. Gründen die Steuerbefreiung zu bekommen, bei mir klappte es wie schon gesagt nicht. Mich stört um ehrlich zu sein nur ein bisschen die Willkür, mit der diese Entscheidungen getroffen werden...
 
da gibts nur eins:

Umziehen in den Märkischen Kreis und Mitglied in Affeln sein...

Hast schon Recht, doch bevor das hier politisch wird...

Wir sehn uns, Melbecke, Affeln, wo auch immer.

Können dann ja nicht nur "Diesel reden" sondern auch mal kräftig schimpfen :-)
 
Es gibt 2 Möglichkeiten.

Besteuerung als Oldtimer (ca. 200Euro Stuer im Jahr und Oldtimergutachten erforderlich) oder Anhängekupplung abbauen, mit TÜV / DEKRA Prüfer reden, unter welchen Umständen er anerkennt, das man keine Anhänger mehr ziehen kann (Bohhrungen für Anhängekupplung verschweißen, oder abflexen ,.......vielleicht auch nur verschrauben. Und dann eine selbstfahrende Arbeitsmaschine draus machen.

Hab bis jetzt auch nur einen Blearus gesehen der selbstfahrende Arbeitsmaschine war, bei den war aber irgenwie die Augen am Getriebe zur Aufnahme der anhängerkupplung abgebrochen. Ja und bevor man Getriebe wechselt hat er halt eine selbstfahrende Arbeitsmaschine daraus gemacht.

Achso oder ca 2 ha Land kaufen, mieten und dann hat man den LOF-Zweck erfüllt.

Bezüglich der KFZ-Steuer ist Besserung in Aussicht. Die Länder wollen dies wahrscheinlich an den Bund abtreten, dann könnte es ordentliche Durchführungsbestimmungen für die Beamten geben.
 
nun,

ist ja lieb gemeint,

aber alle Tricks mit Anmeldung beim Nachbarbauern, als Arbeitsmaschine, Oldtimer, 07er etc. sind eigentlich nicht sinnvoll.

Denn mal eben ein zwei Anhänger hinten dran und ab in den Wald oder den Baumarkt für eigene Zwecke? Alles verboten. Und wenn mal was passiert? Der Versicherungschutz ist dann auch futsch.

Solange es nur ums liebe Geld geht ist das ja alles noch lösbar. Ich hätte auch nichts gegen ein schwarzes Kennzeichen, zumal man dann auch endlich "alles" mit dem Schlepper anstellen kann.

Apropos Anhänger, auch die müssen TÜV, Zulassung, schwarzes Kennzeichen (steuerpflichtig) haben wenn wir als Nicht-Landwirte damit unterwegs sind. Ganz zu Schweigen vom passenden Führerschein der alten Klasse 2. Von wegen Folgekennzeichen und 25 kmh Schild am Bauwagen und ab zum Treffen... ist nicht! Auch ein Landwirt mit grüner Nummer am Schlepper und seinem "Bauwagen" darf da nicht hin. Es wird lediglich zZt von den Behörden geduldet? Und der örtliche Bürgermeister hält die Festrede? Schupos regeln den Verkehr zum Treffen?

Das wärs, der Regierungspräsident ist auch vor Ort und wir alle gehen (nachdem es durch den Umsatz kräftig in der Staatskasse geklingelt hat) hin und bitten um die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen! Schaun wir dann mal wie weit sein Verständnis reicht.

Wir allein tragen das volle Risiko. Bis mal so eine Kiste bei einem Schleppertreffen jemandem auf die Füße fällt...

Spätestens dann ist Ende auf dem Gelände.

Mal sehn, es gibt da noch einen 2 Achsen Anhänger mit Holzspeichenrädern, Vollgummibereifung und Auflaufbremse. 4-5 Tonnen kann er sicher laden. Total stabil, ist wohl aus den 20er Jahren. Natürlich kein Typenschild/Papiere...bin mal gespannt ob das wohl mit einer Zulassung klappt wenn daraus ein Oberlichtwagen werden soll.

Und dann???

Brauche ich ein vollig normales schwarzes Kennzeichen, eine gescheite Versicherung und die Schupos und Bürokraten können mich mal.

Oder kommt es eines Tages dazu dass unsere alten Schlepper aus Umweltschutzgründen nur noch im Museum etwas qualmen dürfen?

Wenn ich an die letzte Ursus Fahrt denke... Lange bergauf mit brennendem Auspuff... mich würde das nicht wundern.

Sooo gern hätte ich Altöl im Tank gehabt, nicht unbedingt aus Kostengründen sondern weil es so gut riecht.
 
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