Hallo @ all,
grüne Nummer für alle Oldtimer Schlepper:
So geht’s,
beim Finanzamt nachfragen! Nicht dass ihr zuviel bezahlt!
wörtlich steht bei mir im Fahrzeugschein:
...grünes Kennzeichen wird nur zugeteilt für Fahrten Nach § 1 Abs. 1 S ATZ 1 Nr. 1 und 4 der 2. VO über Ausn. v. Sraßenverkehrsrechtl. Vorschriften ( örtliche
Brauchtumsveranstaltungen)**
und im Steuerbescheid:
Das Halten des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen xxx ist nach
§ 3 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz steuerbefreit.
und hier steht:
KraftStG § 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Steuer befreit ist das Halten von
1. Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren
ausgenommen sind;
Schöne Grüße aus dem Sauerland
Tom
grüne Nummer für alle Oldtimer Schlepper:
So geht’s,
beim Finanzamt nachfragen! Nicht dass ihr zuviel bezahlt!
wörtlich steht bei mir im Fahrzeugschein:
...grünes Kennzeichen wird nur zugeteilt für Fahrten Nach § 1 Abs. 1 S ATZ 1 Nr. 1 und 4 der 2. VO über Ausn. v. Sraßenverkehrsrechtl. Vorschriften ( örtliche
Brauchtumsveranstaltungen)**
und im Steuerbescheid:
Das Halten des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen xxx ist nach
§ 3 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz steuerbefreit.
und hier steht:
KraftStG § 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Steuer befreit ist das Halten von
1. Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren
ausgenommen sind;
Schöne Grüße aus dem Sauerland
Tom