Tobias RS 09
Brigadir
- Registr.
- 30. Okt. 2012
- Beiträge
- 239
Hallo,
ich habe in der letzten Woche meinen ZT zugelassen. (mit grünem Nummernschild)
Ich habe aber auch schon einen zweiten Traktor mit grüner Nummer laufen. Dienstag habe ich beim Finanzamt angerufen und gefragt wie viel Land ich eigentlich brauche, um einen zweiten Traktor steuerbefreit zu haben. Da meinte die gute Frau, dass es eigentlich reicht, wenn man 5 bis 6 Ar nachweislich angibt.(d.h. mit Pachtvertrag o.ä.) Dies sollte landwirtschaftlich bzw. forstwirtschaftliche Fläche sein. Auf keinen Fall sollte man Gartenland angeben.
Du solltest dich eigentlich nur darum kümmern, dass du bei jemanden etwas Land in Pacht bekommst. (Vielleicht 1000 m² oder so) Dann gibst du bei diesem Formular an, was du mit deinem Traktor machen möchtest wie z.B. Holzrücken, Pflügen, Mähen, Bergearbeiten, Beförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ect.. Aber wie gesagt, kein Gartenbau.
Vielleicht kennst du jemanden der dir zum Gefallen einen Pachtvertrag ausstellt, ob es dann im Realen auch von dir bewirtschaftet wird, ist doch egal.
Du solltest dann aber, wenn du bei irgendwelchen Treffen bist, vielleicht dein grünes Kennzeichen abnehmen, da das Finanzamt jetzt auch verstärkt kontrolliert oder du versteuerst solche Fahrten.
Du kannst das ganze allerdings auch als Lohnunternemen machen. Dafür solltest du aber ein Passendes Gewerbe haben und mit deinem Traktor Lohnarbeiten in der Land- und Forstwirtschaft machen. Dabei steigt aber auch deine Haftpflichtversicherung stark an.
Meine Erfahrungen sind aus dem Land Brandenburg, aber ich glaube kaum, dass es in MeckPom anders sein wird.
MfG
Tobias
ich habe in der letzten Woche meinen ZT zugelassen. (mit grünem Nummernschild)
Ich habe aber auch schon einen zweiten Traktor mit grüner Nummer laufen. Dienstag habe ich beim Finanzamt angerufen und gefragt wie viel Land ich eigentlich brauche, um einen zweiten Traktor steuerbefreit zu haben. Da meinte die gute Frau, dass es eigentlich reicht, wenn man 5 bis 6 Ar nachweislich angibt.(d.h. mit Pachtvertrag o.ä.) Dies sollte landwirtschaftlich bzw. forstwirtschaftliche Fläche sein. Auf keinen Fall sollte man Gartenland angeben.
Du solltest dich eigentlich nur darum kümmern, dass du bei jemanden etwas Land in Pacht bekommst. (Vielleicht 1000 m² oder so) Dann gibst du bei diesem Formular an, was du mit deinem Traktor machen möchtest wie z.B. Holzrücken, Pflügen, Mähen, Bergearbeiten, Beförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ect.. Aber wie gesagt, kein Gartenbau.
Vielleicht kennst du jemanden der dir zum Gefallen einen Pachtvertrag ausstellt, ob es dann im Realen auch von dir bewirtschaftet wird, ist doch egal.
Du solltest dann aber, wenn du bei irgendwelchen Treffen bist, vielleicht dein grünes Kennzeichen abnehmen, da das Finanzamt jetzt auch verstärkt kontrolliert oder du versteuerst solche Fahrten.
Du kannst das ganze allerdings auch als Lohnunternemen machen. Dafür solltest du aber ein Passendes Gewerbe haben und mit deinem Traktor Lohnarbeiten in der Land- und Forstwirtschaft machen. Dabei steigt aber auch deine Haftpflichtversicherung stark an.
Meine Erfahrungen sind aus dem Land Brandenburg, aber ich glaube kaum, dass es in MeckPom anders sein wird.
MfG
Tobias