Stützlast an der Anhängerkupplung vom 52ziger?

Eicherfahrer

LPG-Vorsitzender
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05. Jan. 2007
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484
Hallo!

Ich habe einen Einachshänger, ein ehemaliger Miststreuer. Selbigen benutze ich um Holz zu fahren. Auf dem Typenschild steht der Hänger hat bis zu 600 Kg Stützlast. Eingehängt wird er in die Maulkupplung. Wenn er ordentlich beladen ist zieht es die Kupplung ganz schön runter und der Dämpfungsgummi wird zusammengedrückt ( der an der Kupplungsbefestigung ). Sind diese DDR-Automatikkupplungen ( also die selben wie am LKW ) überhaupt für so einen Stützlast zugelassen????
Beste Grüße
vom Eicherfahrer
 
Hallo,

nein deine BK63 ist nicht wirklich für Stützlast zugelassen. Ich glaube die BK63 die im 50iger / 52iger eingesetzt ist hat maximal 50kg Stützlast!!

Im Endeffekt darfst du so nicht auf der Straße fahren.

Es gibt mehrer möglichkeiten etwas dagegen zu tun:

1. Bei Ebay (o.ä.) ausschau nach einem Anhängebock (meist von CRAMER) halten. Diesen hinten anschrauben und schon kannst eine Anhängerkupplung mit Stützlast in verschieden Höhen verwenden.

2. Kupplungbock vom 52iger umbauen. !! Vorher Rückfrage mit DEKRA nehmen, da er dir das nachher auch Eintragen muss!! Dazu BK63 Ausbauen, Kupplungbock kürzen und ein neues Blech für eine neue Anhängerkupplung (mit Stützlast) einschweißen.

3. Manche Kupplungböcke haben direkt unter der Kupplung (dort wo die flache Stelle ist) eine Bohrung. Da schiebt man quais ein Rundstahl durch und bei Stützlast liegt die Kupplung dann auf dem Rundstahl auf. Ist zwar nicht ganz legal wurde aber zu DDR-Zeiten häufiger so gemacht.

Gruß erstmal Ulf

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html
 
Hallo Ulf!

Danke für die ausführliche Antwort!
Genauso habe ich es befürchtet.
Beste Grüße
Uwe
 
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