w50 H-Zulassung und HW60

Ralf83

Brigadir
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servus, ich weiß wurde schon öfters durchgenommen, jedoch finde ich keine Antwort, ich möchte auch keine Vermutungen oder eigene Meinungen diskutieren, sondern nur Antworten die sich im Falle einer Kontrolle auch per Gesetzt geregelt sind.
W50 H-Zulassund 1 Leiter Bremse, HW60 Einleiterbremse, muss ich den Hänger mit schwarzem Kennzeichen zulassen und so umrüsten auf 2Leiter- was ja am LKW nich original wäre, oder reicht ein Folgekennzeichen, zur zeit ein grünes vom Traktor, und ich fahr nur 25KM/H mit dem W50, würde ich mir ja die Umrüstung die Hängersteuern, HU und ein haufen Ärger mit den Papieren sparen.
Grünes wäre auch nich das Thema, brauch ihn ja nur für die Weinernte, darauf läuft ja das Kennzeichen bereits.
Brauch den Hänger nur 3 mal im Jahr, sollte daher auch kein Millionenprojekt werden, aber trotzdem Gesetzestreu denn ich darf eigentlich nur LKW ohne Hänger fahren, deswegen möcht ich nicht auffallen :-)
aber wenn ich Zeit und lust hab, vor allem finanziell, mach ich noch den E-Führerschein..
Danke erst mal Ralf...
 
also ralf...dein vorhaben fällt in den straftatbestand "fahren ohne fahrerlaubnis" und kann bishin zur freiheitsstrafe geahndet werden...dagegen ist wohl die diskussion über schwarzes oder grünes kennzeichen und ob ein oder zweileiterbremsanlage eher geringfügiger natur wenn du erwischt wirst...

grüße, matze
 
Hallo Ralf,

habe/hatte ein ähnliches Problem. Habe ein W 50 LA/Z mit H Kennzeichen und verschiedene Anhänger dazu. Ich habe die Anhänger auf 07 Kennzeichen laufen, dann brauche ich nur die Schilder umschrauben wenn ich zu Oldi-Veranstaltungen fahre. Dann sind die Anhänger auch Oldtimer, 1-Kreis war damals Original, also alles gut. ;-) (grauzone)

Ich weiss ja nicht was du mit den W 50 so machst und welche Führerscheinklasse du hast.

Ansonsten W50 auf 7,5 t ablasten und den Anhänger auch und zusehen das der Zug nicht über 12 t liegt. Beide auf H zulassen, mit der Versicherung sprechen, das du den Zug für Werkverkehr nutzen darfst. Dann darf der Ganze Zug zwar nur noch ca. 3,5t zuladen, du kannst aber ganz legal mit der Klasse C1E einen W50 Anhängerzug fahren. Für Treffen ist das allemal ausreichend und hat den Vorteil, du must nicht alle 6 Mon. übern Bremsenprüfstand.

siehe: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw_neu.htm

Folgekennzeichen geht nur wenn Zugmaschine und der Grund der Fahrt landwirtschaftlich ist.

Dein W50 ist höchstwahrscheinlich offener Kasten bzw. Kipper oder so geschlüsselt. Da geht nicht viel mit Folgekennzeichen.

Ansonsten stehen die Gesetze alle im Internet.

Bei Oldtimern kann dir aber auch in den Zulassungsstellen niemand genau etwas sagen. Die einen sagen bei Einkreis generell nur 25 km/h, die anderen sagen das gilt nicht für Oldtimer. Schriftlich will dir aber niemand etwas geben.

Die Leute in den Landkreisen kochen da alle ihr eigenes Süppchen, kann man Ihnen auch nicht verdenken, weil sie in der Beziehung allein gelassen werden.

Das ganze nennt sich Fördaralismus.

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen.

Grüße Otto
 
Hallo Ralf,
abgesehen davon, dass du keinen Führerschein für einen Anhänger hast, kann ja auch mal einer mit gültiger Fahrerlaubnis diesen Zug fahren. ;-) Ist mir persönlich egal was jeder so macht, habe das selbe Problem mit dem Führerschein.

Wenn du dein W 50 mit einem H-Kennzeichen zu laufen hast, kannst du kein durchgehendes Kennzeichen wie am Traktor anbauen.
Weil:
- dein W 50 ist kein Fahrzeug im Dienste der Landwirtschaft und ist keine landwirtschaftliche Zugmaschine (bedingt durch H-Zulassung und KfZ-Brief). Du darfst den LKW ja offiziell auch nicht gewerblich nutzen.(Bedingung bei H-Zulassung)
- Das Gesetzt mit dem Folgekennzeichen gilt nur bei landwirtschaftl. Fahrzeugen und bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Zugfahrzeuges von 25 km/h. Normalerweise müsste man schon hinter einem ZT einen eigenständig zugelassenen Anhänger führen. (Auskunft bei der Zulassungsstelle)

Die Einleiter-Bremsanlage zählt meines Wissens nur bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Aber ich weiß nicht, ob es bei W 50 usw. einer Ausnahmeregelung gibt. Da müsstest du vielleicht mal einen TüVèr fragen.

Mit dem Folgekennzeichen wird so mit Sicherheit nicht funktionieren und du wirst von der Polizei mit Sicherheit noch schneller angehalten.

MfG
Tobias
 
Hallo,
ich habe eben noch einmal nachgeschaut.
Die Einleitungs- Druckluftbremsanlage darf nur bei Fahrzeugen bis 25 km/h benutzt werden.

Siehe im Link Seite 5:

http://inform.wabco-auto.com/intl/pdf/815/00/84/8150200843.pdf

MfG
Tobias
 
Wie kommst du drauf, daß eine H-Zulassung die gewerbliche Nutzung ausschliesst?

gruß sven
 
Hallo,

so kurz und kanpp:

- Anhänger mit Folgekennzeichen und 25km/h funktioniert nicht, da du keine "Zugmaschine" hast (§3 Abs. Fahrzeugzlassungsverordnung).
- Anhänger mit schwarzem Kennzeichen und Einleiterbremse funktioniert macht aber richtig Arbeit (siehe unten)
- H-Kennzeichen und gewerbliche Nutzung passt schon
- zum Führerschein sag ich mal nix

Einleiter-Bremse am W50:
- ist heute prinzipiell mit Ausnahmen möglich
- die Ausnahme musst du beim Regierungspräsidium / Bezirksregierung beantragen (das ist die fachlich vorgeordnete Behörde vor der Zulassungsstelle)
- wenn du diese Ausnahmegenehmigung hast, darfst mit Einleiter-Bremse auch fahren
- obwohl wenn Du natürlich sagst, du willst im Weinberg fahren, kann sein, dass Du die Genehmigung nicht kriegst

Gruß Ulf
 
Oh ho, das ging ja schnell mit den Antworten, ja zum Führerschein habt ihr ja recht, hab nur c darf also jeden 4achser fahren, aber halt nur am Stück, also kein w50 mit Hänger, obwohl der ja von der Tonnage her nich ganz so viel mit bringt wie der 4achser, naja Deutschland halt.
Gut dann kann ich das mit den folgekennzeichen vergessen, h- Zulassung hab ich gedreht um relativ günstig und ohne Einschränkung w50 zu fahren, und jetzt möchte ich gern den hw60 noch anhängen, was würde der denn in etwa steuern und Versicherung kosten wenn ich den auf schwarzes Kennzeichen fahre? Hat da jemand ne Zahl im Kopf?
Papiere und alles ist schon da für den Hänger auch schon BRD Zulassung hat er gehabt,
Gibt‘s eventuell ne h-Zulassung für Hänger?
Da würde nen thk5 mit dem Baujahr rann komm,
Das mit der einleitet würde ich erst mal vernachlässigen und so versuchen, weiß ja keiner was für ein zugfahrzeug..
Fakt is das alles [BAD] teuer is in diesem Staat, von Stempel der Zulassungsstelle über sp Prüfungen, Hu Untersuchungen, Gutachten, Kraftfahrzeugsteuer und zum Schluss noch Diesel für 1,45,- aber naja wir wollten ja Bananen essen...
Danke erst mal für eure Antworten.. :-)
 
Hallo,

gewerbliche Nutzung geht bei H-Kennzeichen, nur die Versicherung ist dann nicht mehr so günstig. Das andere ist dann wieder gewerblicher Güterkraftverkehr und der kostet.

Die Oldtimerversicherungen klammern in ihren Tarifen zum Teil ein haufen Nutzungsmöglichkeiten aus.

Ich kann mit meiner H-Zulassung innerbetrieblich Transportieren und hab die günstige Oldiversicherung. Reicht für mich vollkommen aus.

Grüße Otto
 
Ohne Klasse E kannste dein HW60 Projekt abschreiben oder hast immer einen, der sich auf die Mühle setzt, der CE hat.

VG Gerd
 
Hallo,
ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass das H-Kennzeichen nicht im gewerblichen Verkehr verwendet werden kann. Ich lasse mich dazu aber eines besseren belehren.

@ Ralf

Du kannst deinen HW 60 aber auch mit grünem Kennzeichen zulassen. Somit sparst du dir schon mal die Steuern. Das sollte, wenn du einen landw. Betrieb hast, kein Problem sein.

MfG
Tobias
 
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