hallo Tobi,
also ich finde die Idee ehrlich gesagt total blöd. Was soll das bringen? Einen Trecker Treck überlebt der Famulus damit nicht. Und die Getriebe liegen ja auch nicht mehr in jeder Hecke rum zum ausschlachten.
Wenn man mal bedenkt, dass das Getriebe im RT330 mit dem 3 Zylinder (60 PS) schon überfordert war, dann wir ein 4 oder 6 Zylinder alles kaputt machen.
Dann wirst du Probleme bekommen, da der Famulus in Blockbauweise gebaut wurde und die größeren Motoren auf Rahmenbauweise/Halbrahmenbauweise aufsetzen und wohl nicht selbst tragend sind.
Dann kommt dazu, dass vieles nicht mehr passt von der Haube über die Lenkschubstangen usw.
Zum Pio aus deinem Link:
Im Übrigen stelle ich mir ernsthaft die Frage, wie dieser in meinen Augen verunstaltete Pionier ein H Kennzeichen bekommen hat???
Wer war denn da blind? Oder hat von einem originalen Pio nicht viel Ahnung gehabt bei der Abnahme?
Oder wurde der Motor womöglich nachträglich verbaut? Dann erlischt die Betriebserlaubnis und der Fahrer hat wohl Probleme sollte es zu einem Unfall oder ähnlichen kommen.
Der Pio mag ja gut gemacht sein das kann ich nicht beurteilen, aber original ist was anderes und historisch sowieso. Man soll ja niemanden vorab verurteilen, aber ob der Umbau schon vor mindestens 30 Jahren gemacht wurde? (kann ich mir kaum vorstellen bei der Mangelwirtschaft in der DDR).
H-Kennzeichen laut Wikipedia:
Link
Das „Oldtimerkennzeichen“ (auch „H-Kennzeichen“ genannt), bei dem der eigentlichen Zulassungsnummer ein „H“ nachgestellt wird, ist eine deutsche Kennzeichnung eines historischen Kraftfahrzeugs nach § 9 FZV, die nach einer Prüfung auf zeitgenössisch originalen Zustand erteilt wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nachweislich mindestens 30 Jahre alt ist („Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind.“ § 2 Nr. 22 FZV).
Das Kennzeichen folgt dem gleichen Schema wie reguläre Nummernschilder für Zivil-, Behörden- oder Diplomatenkennzeichen. Der einzige Unterschied ist ein „H“ als abschließendes Zeichen. Eine Einschränkung besteht darin, dass bei einzeiligen Kennzeichen die Gesamtzahl aller Zeichen ohne dieses „H“ nicht mehr als sieben betragen darf. Mit dem „H-Kennzeichen“ können – je nach Hubraumgröße des Fahrzeugs – Steuer- und oftmals auch Versicherungsvorteile verbunden sein. Zudem sind mit Oldtimerkennzeichen zugelassene Fahrzeuge von den mit einer fehlenden Feinstaubplakette einhergehenden Einschränkungen ausgenommen.
Die Kriterien zur Vergabe eines H-Kennzeichens werden uneinheitlich angewandt: Oftmals werden Abweichungen vom Originalzustand geduldet, insoweit sie bereits als zeitgenössische Umbauten vor 30 Jahren oder früher anzutreffen waren
Ich sage nur Finger weg von solchen sinnfreien Umbauten.
Aber das ist nur meine Meinung.
Gruß Andre