Jürgen hat es auf den Punkt gebracht.
Zitat:" Ohne Zulassung, aber mit Betriebserlaubnis" !!!
Ohne eine Betriebserlaubnis, kein legaler Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr!
Wenn man mit dem Fahrzeug dann schneller als 6 Km/h fährt und wird erwischt, erlischt die Betriebserlaubnis und man ist in der Zulassungspflicht. Dies ist dann keine Ordnungswiedrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Bleibt sich dann nur zu Erkundigen, ob es dann für den
Anhänger eine ähnliche Regelung gibt, wie bei den Folgekennzeichen. Aber ohne einer technischen Abnahme, sprich ABE o.ä. wird man auch diesen nicht im Straßenverkehr bewegen dürfen. Irgendwoher muss ja bestätigt werden, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr tauglich ist, ansonsten könnte ja jeder mit einem alten zusammengeschusterten Holzkarren am Schlepper durch die Gegend juckeln. Das ganze hat auch nichts mit solch einem Blödsinn wie Steuereintreiberei" der Polizei zu tun. Denn wenn einer Steuern eintreibt ist das dicht die Polizei sondern der Zoll und das Finanzamt. Und ob man sein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis versichern kann, wage ich zu bezweifeln. Das die Versicherung über die normal Hausratversicherung solche Fahrzeuge abdeckt ist klar, aber wenn etwas passiert ist und du dann deine Versicherung in Anspruch nehmen musst, wird die auch nach einer ABE fragen. Weil die geben in der Regel auch nicht das Geld freiwillig raus weil die dich vielleicht toll finden. Ich habe mir deshalb auch für meine Mähdrescher eine ABE ausstellen lassen.
Und eines wurde hier noch nicht zur Sprache gebracht, was aber mit einem zulassungfreien Fahrzeug einher geht. Und zwar müssen Zulassungsfreie Fahrzeuge an einer gut sichtbaren Stelle den Namen und die Adresse des Eigentümers haben. Denn, wenn man mit seinem Fahrzeug einen Schaden verursacht hat und das evtl. selbst nicht merkt, muss eine Rückverfolgung des Fahrzeugeigentümers möglich sein.
Gruß Tobias