Zulassung LKW-Anhänger

dutrajens

LPG-Vorsitzender
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01. Jan. 1970
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499
Hallo Jungs,

kann mir einer von Euch helfen? Und zwar habe ich einen Tieflader Bj.1953, 8Tonnen Gesamstgewicht und Zweikreisbremse restauriert und habe diesen hinter meinem W50-Z zum Transport einer Raube KS07 (war übrigens in Markkleeberg ausgestellt). Nun möchte ich den Tieflader TÜV- abnehmen lassen und weiß aber nicht wie ich ihn zulassen darf. Das Problem ist, das ich am W50 ein schwarzes H Schild habe, und somit nicht alles ziehen darf. Lasse ich den Tieflader als H zu, darf ich nichts aufladen. Lass ich ihn als normalen Anhänger zu, darf ich diesen wieder nicht an ein Zugfahrzeug mit H Nummer anhängen. Ich besitze auch ein rotes Sammelschild(07), laß ich den Anhänger darauf zu, darf ich auch nichts aufladen.
Es ist zum verrückt werden mit diesen Bestimmungen und Einschrängungen.
Hat von Euch einer Erfahrung mit diesem Problem oder kann mir einen Tipp geben wie ichs machen kann. Bin für alle sachlichen Ratschläge dankbar.

MfG Jens
 
Hallo,

seit wann ist H-Kennzeichen an solche Auflagen gebunden? Das wäre mir neu und kenne auch niemand der sowas behauten würde. (Bitte gib mir eine Quelle, wo die Auflagen zum H-Kennzeichen stehen.)

Beim 07-Kennzeichen bekommst Du Auflagen, deshalb würde ich dieses nicht nehmen.

Schwarzes Kennzeichen kannst du machen, aber wenn Du den Anhänger eh hinter deinen W50 mit H-Kennzeichen einsetzt, dann wäre das Blödsinn.

Ich würde beide W50 und Tieflader auf H-Kennzeichen zulassen. Damit kannst Du die dann ganz normal nutzen. In dem Zustand wie sich dein Tieflader befindet, gehe ich davon aus, dass Du den Tieflader nicht täglich zum Umsetzten von Baumschinen verwendest.

Achso hier noch ein Link: http://www.dekra.de/213

Achso eins hab ich noch vergessen. Könnte es sein, dass deine Versicherung die Auflagen beim H-Kennzeichen macht?

Ich hoffe es hat geholfen.

Gruß Ulf
 
Hallo
Ich kann Dir leider nicht weiter helfen.Aber ist das nicht der ehemalige W50 Z vom Meister D.H.aus H. Kenne Ihn gut.
MfG Andreas
 
Hallo Ulf,
ich würde ihn ja am liebsten auf normal zulassen, um ihn ab und an auch mal für Minibaggertransporte o.ä. einzusetzen. Da wurde mir aber gesagt, daß ein Zugfahrzeug mit H keinen normalen Hänger ziehen darf.
Gilt das nun oder ist das Humpuck?? Niemand will sich bei diesem Thema festlegen und es steht auch nirgends was richtiges darüber geschrieben.
Eins weiß ich genau, mit rotem Sammelschild kann ich ihn anhängen, darf aber nichts geladen haben. (ist doch beklopt, oder)
Und das wäre das günstigste für mich, da ich sowieso mehrere Fahrzeuge auf ein 07- Schild laufen hab. Und wenn ich mal einen Minibagger fahren sollte, müßte ich ihn halt hinter einen 25km/h Traktor hängen und mit Nachfolgekennzeichen bewegen, müßte doch gehen oder?

Ich brauche jemanden, der mir bestätigt, daß ich den Tieflader in Verbindung mit einem Oldtimer als Ladung, mit 07 Schild hinter meinem W50 mit H Schild ziehen darf. (Ist doch im Gesamt ein historischer Zug)

MfG Jens
 
Hallo Jens,

ja gibt viele Probleme und Halbwahrheiten. Es gibt keinen der sich für deinen Fall festlegt.

Meine Meinung: Ein H-Kennzeichen kennzeichnet ein Fahrzeug als Historisches Kulturgut. Damit bekommst du günstigere Steuern, hast aber genau die selben Pflichten wie ein normaler Fahrzeughalter. Deshalb hast Du auch keine Nutzungseinschränkung. (Zumindest steht davon nix in der STVZO, dort steht nur drin, dass du ein Gutachten zur Erlangung des historischen Kulturgutes brauchst).

Wenn ich das Gesetzt richtig versteh (manchmal muss ich mich beruflich mit sowas beschäftigen) so kannst du mit einem H-Kennzeichen-Fahrzeug alles machen, was du mit einen normalen Fahrzeug auch machen darfst. Es wird ja nur gesagt, dass dein Fahrzeug "Kulturgut" ist. Dieses schließt aber nicht aus, dass Du das Fahrzeug auch ganz normal nutzt. Somit würde ich mir keinen Gedanken machen und an den W50 mit H-Kennzeichen alles anhängen. Damit bleibt ja dein W50 Kulturgut.

Ich hab irgendwo mal gelesen, dass ein Handwerker in Köln immernoch einen Renault (glaube ich) auf H-Kennzeichen fährt und er den auch ganz normal nutzt.

Das einzige Problem du musst trotz normaler Nutzung, den H-Kennzeichen-Zustand erhalten musst.

Naja was du nicht machen solltest, ist in den gewerblichen Güterverkehr einzugreifen, weil dafür braucht man eine Genehmigung.

Hier hast jetzt meine Meinung gehört, wie gesagt im Gesetz hab ich dazu nix gefunden, dass du eine Nutzungseinschränkung hast.

Gruß erstmal Ulf
 
Hallo Ulf,
danke für Deine Ausführungen, werd ihn wohl ganz normal zulassen.

MfG Jens
 
Achso Jens,

ich habe keine Rechtsberatung durchgeführt, weil dass kann und darf ich nicht (das dürfe nur Rechtsanwälte).

Ich habe nur die Paragraphen gelesen und meine Meinung dargestellt.

Gruß Ulf
 
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