dutrajens
LPG-Vorsitzender
- Registr.
- 01. Jan. 1970
- Beiträge
- 499
Hallo Jungs,
kann mir einer von Euch helfen? Und zwar habe ich einen Tieflader Bj.1953, 8Tonnen Gesamstgewicht und Zweikreisbremse restauriert und habe diesen hinter meinem W50-Z zum Transport einer Raube KS07 (war übrigens in Markkleeberg ausgestellt). Nun möchte ich den Tieflader TÜV- abnehmen lassen und weiß aber nicht wie ich ihn zulassen darf. Das Problem ist, das ich am W50 ein schwarzes H Schild habe, und somit nicht alles ziehen darf. Lasse ich den Tieflader als H zu, darf ich nichts aufladen. Lass ich ihn als normalen Anhänger zu, darf ich diesen wieder nicht an ein Zugfahrzeug mit H Nummer anhängen. Ich besitze auch ein rotes Sammelschild(07), laß ich den Anhänger darauf zu, darf ich auch nichts aufladen.
Es ist zum verrückt werden mit diesen Bestimmungen und Einschrängungen.
Hat von Euch einer Erfahrung mit diesem Problem oder kann mir einen Tipp geben wie ichs machen kann. Bin für alle sachlichen Ratschläge dankbar.
MfG Jens

kann mir einer von Euch helfen? Und zwar habe ich einen Tieflader Bj.1953, 8Tonnen Gesamstgewicht und Zweikreisbremse restauriert und habe diesen hinter meinem W50-Z zum Transport einer Raube KS07 (war übrigens in Markkleeberg ausgestellt). Nun möchte ich den Tieflader TÜV- abnehmen lassen und weiß aber nicht wie ich ihn zulassen darf. Das Problem ist, das ich am W50 ein schwarzes H Schild habe, und somit nicht alles ziehen darf. Lasse ich den Tieflader als H zu, darf ich nichts aufladen. Lass ich ihn als normalen Anhänger zu, darf ich diesen wieder nicht an ein Zugfahrzeug mit H Nummer anhängen. Ich besitze auch ein rotes Sammelschild(07), laß ich den Anhänger darauf zu, darf ich auch nichts aufladen.
Es ist zum verrückt werden mit diesen Bestimmungen und Einschrängungen.
Hat von Euch einer Erfahrung mit diesem Problem oder kann mir einen Tipp geben wie ichs machen kann. Bin für alle sachlichen Ratschläge dankbar.
MfG Jens
