Hallo,
wie immer kursieren bei der 6km/h Regleung viele viele zweideutige Fakten.
!An der 6km/h regelung wurde vor 1 oder 2 Jahren einiges verändert. Der grobe Tenor: Wenn es sich um eine "in Serie gebautes Fahrzeug handelt" was laut Betriebserlaubnis mehr als 6km/h fahren kann, dann greift die 6km/h Regelung nicht mehr.
Ich kenne deinen Schlepper nicht, aber ich vermute du brauchst dir keine Gedanken mit 6km/h machen, da du nicht mehr reinfällst.
Zum TÜV (in de alten Bundesländern) / zur DEKRA (in den Neuen) brauchst Du auch nicht fahren, da 6km/h dort nicht mehr bestätigt werden dürfen.
6km/h Regelung gilt nur noch für echte Eigenbaufahrzeuge, die wirklich bauartbedingt nicht schneller fahren können. D.h. die Schaltkulisse zuzuschweißen ist keine bauartbedingte Veränderung. Wenn, dann müssen mindestens die Zahräder aus dem Getriebe raus. Aber Achtung solch ein Eigenbaufahrzeug darf von weitem nicht verwechselt werden mit irgenwelchen Serienfahrzeugen die schneller fahren (Bsp. einen Trabbi mit Bolzenkupllung zu versehen und auf 6km/h zu drosseln ist ebenso nicht erlaubt, weil du auf ner Landstraße an der Kontur nicht erkennen kannst, dass die Kiste nur 6km/h fährt).
Lösungsvorschlag:
Entweder besorgst dir einen
Anhänger wo du den drauf stellst.
Oder du Holst dir ein Kurzzeitkennzeichen bei deiner Zulassungsstelle.
Oder du hast Kontakt zu einen rotem Überführungskennzeichen.
Sollten noch Fragen sein, dann einfach hier reinstellen.
Gruß Ulf