6 km/h fahren

traktorfan94

Traktorist
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Ich habe eine Frage an euch wir besitzen einen 50 PS Deutz-Stahlschlepper und den wöllte ich gerne zu einem Treffen fahren.Brauche ich nur Schaltkulisse zuschweißen und verplomben lassen,oder muss ich die übrigen Gänge ausbauen??
Dank für eure antworten schonmal im vorraus!!

Mfg Martin
 
Hallo
Fahre am besten zum TüV, der wird dir genau sagen was du für die Abnahme als 6 km/h Fahrzeug brauchst. Wenn es sowas überhapt noch gibt.
MfG Jens
 
sowas gibt es schon noch,habe ich in der Oldtimer Traktor gelesn,wäre für mich sehr interresant,da ich ja Führerscheinfrei fahren kann.

Mfg Martin
 
Sei Vorsichtig
Führerscheinfrei darfst Du keine Maschine mehr fahren. Die Drosslung auf 6 km/h ist kein freischein zum fahren ohne Fürerschein. Frage Dich vorher erst mal durch bevor du von der Polizei angehalten wirst.
MfG Jens
 
Hallo,

wie immer kursieren bei der 6km/h Regleung viele viele zweideutige Fakten.

!An der 6km/h regelung wurde vor 1 oder 2 Jahren einiges verändert. Der grobe Tenor: Wenn es sich um eine "in Serie gebautes Fahrzeug handelt" was laut Betriebserlaubnis mehr als 6km/h fahren kann, dann greift die 6km/h Regelung nicht mehr.

Ich kenne deinen Schlepper nicht, aber ich vermute du brauchst dir keine Gedanken mit 6km/h machen, da du nicht mehr reinfällst.

Zum TÜV (in de alten Bundesländern) / zur DEKRA (in den Neuen) brauchst Du auch nicht fahren, da 6km/h dort nicht mehr bestätigt werden dürfen.

6km/h Regelung gilt nur noch für echte Eigenbaufahrzeuge, die wirklich bauartbedingt nicht schneller fahren können. D.h. die Schaltkulisse zuzuschweißen ist keine bauartbedingte Veränderung. Wenn, dann müssen mindestens die Zahräder aus dem Getriebe raus. Aber Achtung solch ein Eigenbaufahrzeug darf von weitem nicht verwechselt werden mit irgenwelchen Serienfahrzeugen die schneller fahren (Bsp. einen Trabbi mit Bolzenkupllung zu versehen und auf 6km/h zu drosseln ist ebenso nicht erlaubt, weil du auf ner Landstraße an der Kontur nicht erkennen kannst, dass die Kiste nur 6km/h fährt).

Lösungsvorschlag:
Entweder besorgst dir einen Anhänger wo du den drauf stellst.

Oder du Holst dir ein Kurzzeitkennzeichen bei deiner Zulassungsstelle.

Oder du hast Kontakt zu einen rotem Überführungskennzeichen.

Sollten noch Fragen sein, dann einfach hier reinstellen.

Gruß Ulf
 
Danke Ulf das hat mir sehr geholfen.Naja,ich wollt den Traktor sowieso auf einen Hänger laden,aber da ich noch kein Führerschein habe, aber gerne bei der Ausfahrt mitfahren wollte,dacht ich begrenze ich mir den doch auf 6 km/h und kann Führerscheinfrei fahren,Naja,da muss ich eben auf dem Platz bleiben,Habe nämlich schonmal was dazu in der Oldtimer Traktor gelesen.
Mfg Martin
 
Ich habe heute mit einem Fahrlehrer geredet,der hat mir bestättigt das man bis 6 km/h Führerscheinfrei fahren darf,aber das Fahrzeug muss vom TÜV abgenommen sein und diese Abnahmebescheinigung muss mitgeführt werden.Der sagte mir auch das es reichen könnte wenn ich die Schaltkulisse zuschweiße,wenn ich einen guten Tüvprüfer habe wird das hoffentlich klappen,wenn nicht muss ich mir eben einen alten Elfer besorgen.

Mfg Martin
 
Neine es ist nicht so.

TÜV Abnahme für 6km/h gibt es nicht mehr!

Wenn 6km/h dann alle Zahnräder aus dem Getriebe raus und Fahrzeug so umbauen, dass es kein Serienfahrzeug mehr ist.

Führscheinfrei gibts das schon garnicht. Du brauchst immer einen Führerschein für Kraftfahrzeuge! Mit 6km/h ist das nur Zulassungsfrei. Du brauchst zumindest die Theorieprüfung für Mofas.

Sorry ganz deutlich: Es gibt keine Chance für dich am Straßenverkehr teilzunehmen.

Falls Du das nicht glaubst, schreib mir ne PM, ich kann dir die Paragraphen raussuchen.

Gruß Ulf
 
Hallo

ich hab von der berufsgenossenschaft eine broschüre, darin steht das man 6 km/h traktoren zulassungsfrei und führerscheinfrei fahren darf ab 18 jahren.
und du kannst deinen schlepper jederzeit auf 6km/h zulassen. hat letzte woche erst einer bei uns gemacht. da kam der tüvmann und hat das abgenommen und eingetragen. alles kein problem.

mfg franz
 
Hallo zusammen
Ob mit oder ohne Führerschein das weiss ich nicht (interessiert mich auch nicht-ich hab alle). Aber auf 6kmh das geht noch hab letzte Woche erst selbst mit der Dekra (Sachsen) telefoniert,weil ich es auch vor habe mit meinem Belarus082,wegen TüV und so. Am besten Du schweisst irgend was über die Schaltkulise so das Du nur noch ca 6kmh fahren kannst und dann lässt Du mal einen von der Dekra oder einen vom Tüv kommen. Dann wirst Du ja sehen was der sagt,wenn Du eine Abnahme bekommst nicht lange nachfragen und ganz schnell weg. Was de hast das haste.
Und zu dem Treffen-wo kein Richter auch kein Angeklagter. Viel Erfolg beim TüV. MfG Andreas
 
§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,

motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm),

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden

Das ist das neuste vom 19.01.2009 Demzufolge darf mann ohne Führerschein bis 6 km/h immer noch fahren
MfG Jens
 
So wie Ulf das gesagt hat stimmt das schon zumindest muss Führerscheinklasse M vorhanden sein.Jeder der am Verkehr mit einem selbstfahrenden Vehicle teil nimmt muss ja die Verkehrsordnung kennen und kann nicht willt vor sich her tuckern!!

MfG Stephan
 
Stephan
Der Auszug ist ganz Aktuell von diesem Jahr. Laut dem was da steht kannst Du Führerschein fahren.
MfG Jens
 
Jens,den führerschein also die Erlaubnis kann man sogar in der Schule bekommen da kommt ein futzel und der geht das mit dir durch.
 
Hallo
Vergesse doch nicht immer das "MfG" und deinen Namen.
das sieht immer so unhöflich aus.
MfG Jens
 
Wie ich schon sagte vergesst die 6km/h Regelung die gibt es für Serienmäßighergestellt Fahrzeuge nicht mehr und TÜV und DEKRA dürfen die nicht mehr abnehmen.

Das ist so und das wird so bleiben. Egal was jemand am Telefon sagt, das war eine Anweisung des KBAs/Ministeriums. Wers nicht glaubt kann mich gern per PM kontaktieren. Sorry aber ich arbeite in dem Bereich. Also 6km/h für Serienmäßig gebaute Fahrzeuge gibts wirklich nicht mehr, selbst mit einen Schein von TÜV und DEKRA ist das nix Wert, da die Polizei ebenso weis, dass dies nicht mehr gilt, ist solch eine Schein quasi wertlos!! Und schütz nicht vor Abstrafung!

Achso das mit dem Führerschein stimmt erstmal, ist aber wirklich ganz neu, weil dort galt bisher immer der MOFA Paragraph. D.h. Du musstest mindestens eine theoritsche Prüfung absolviert haben.

Aber wie alt bist Du eigentlich?
 
Ich bin 15,werde auch im November mit Theorie für Traktor anfangen.Ich muss nochmal mit meinem Fahrlehrer reden wie das ist wenn ich den Führerschein schon eher habe als ich 16 bin,ob ich da auch fahren darf,wenn würde ich den Führerschein eher machen.

Mfg Martin
 
Also Gesetzeslage nochmal gecheckt.

Ein Fahrzeug 6km/h ohne Führerscheinfahren ist machbar. Trotzdem sicheres beherschen des Fahrzeug vorausgesetz.

Aber 6km/h für deinen Traktor ist schwer machbar. Der Traktor lief als Serienprodukt vom Band mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 20km/h.
Es gibt für solch ein Fahrzeug keine Möglichkeit den auf 6km/h legal zu drosslen. Die Ausnahme trift leider für dich nicht zu.

Meine Empfehlung:
Such dir einen gescheiten Beifahrersitz bei eurer ausfahrt und genieß das erstmal als Beifahrer und nächstes Jahr kannst Du dann als richtiger Fahrer loslegen.

Du hast bestimmt im Moment kein Verständnis für mich, aber so einfach ist es nicht einen Traktor im öffentlichen Verkehr zu führen. Da sind andere Verkehrsteilnehmer, da musst du überholen und vorbeifahren (an Fußgängern, Radfahrern etc.). Ohne die Erfahrung wirst du das nicht genießen. Schon mal auf ner Kreuzung einen Traktor abgewürgt? Das kann passieren, aber für dich ist es Stress, weil du ja genau in dem Moment alle behinderst, glaub mir bei sowas schwitzt du wie ein Stier.

Wirklich such dir nen ordentlichen Beifahrersitz (oder lass deinen Vater, deinen Onkel deinen Trecker fahren).

Achso ganz wichtig.

Wenn bei 6km/h dir was passiert, dann haftest Du (und deine Eltern) mit Ihrem gesamten Vermögen (Haus, Auto, Traktor, Geld). Wenn dir ohne ausreichender Fahrpraxis was passiert, daa ist dein Leben für immer ruiniert. Also warte noch ein Jahr und dann hast du für solche dummen Fälle eine Versicherung.

Gruß Ulf
 
Hallo Ulf
Hättest Du Dir mal den Beitrag von mir auch mal durchgelesen, hättest Du nicht solche Romane schreiben müssen. Das Ist ein ganz Aktueller Auszug von der Führerschein Verordnung.
MfG Jens
 
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