Arbeitsmaschine hinter Anhänger

roburdriver

KfL-Leiter
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13. Juni 2012
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936
Hallo, 

ich möchte eine nicht selbstfahrende Arbeitsmaschine hinter einem Traktor mit luftgebremsten Thk5 hängen, beides mit grüner Nummer. Thk hat die starre bk63 b101.  Die Maschine ist ein Bagger auf ungebremster Einachslafette, hat Beleuchtung und 20km/h-Schilder, Gewichtca 1, 8t. Ist das Gespann so legal fahrbar? Die Stüzlast der starren bk63 weiß ich mangels Typenschild nicht. Braucht die Arbeitsmaschine Hängerdreiecke?

Dank und Gruß Robin
 
Hallo,

die BK63 A122 hat eine Stützlast von 500 kg laut Typenschild. Zu den anderen Sachen kann ich mich nicht äussern.....

Grüße Otto
 
hallo

ich würde die finger von so einem gespann lassen, normalerweise werden an zwei achs Anhänger, nur 2 achs Anhänger angehangen. die kupplung mag die stützlast aushalten, aber was ist mit dem rahmen vom kipper? die sind in der regel nur für zugkräfte des 2. zweiachsers ausgelegt, als stützlast tritt in dem fall ja nur das deichselgewicht auf.

also vorsicht

wenn der bagger auf der lafette ist braucht er sowiso hängerdreiecke, da er ja ein Anhänger darstellt.

mfg alexander
 
Hallo allerseits,

ja wie du richtig erkannt hast, geht es ja nur um den Transport. Zum Arbeiten muss der Bagger zwecks Zapfwelle sowieso an den Schlepper. Ich werd mal schauen ob ich die Stützlast vom Bagger feststellen kann, die bleibt ja sowieso immer gleich. Zu DDR-Zeiten liefen häufig hinter Zweiachsanhängern noch Einachser in Form von Gulaschkanonen/Notstromern/Lichtmasten/Baustellenkompressoren/TSA und heut zu Tage halt Wohnwagen(siehe Oldtimertreffen/Schausteller), also ist es prinzipiell möglich hinter Zweiachsern einen Einachser zu hängen. Ob man die Bolzenkupplung oder Kugelkupplung verwenden kann/muss ist nirgends vorgeschrieben.

Der Rahmen vom Kipper dürfte keine Probleme machen, es geht hier ja nur um Stützlasten von ca 500kg. Nur wieviel Stützlast die BK63 B101 hat ist noch die Frage.

Gruß Robin
 
...und die bekommst du ganz leicht bei der DEKRA raus...ein guter Prüfer sagt dir die Lasten ausm Kopf....oder hat eine Liste dafür, Robin. ;-)

***Grüße Ingo***
Verliere nie den Mut , es gibt so wenig ehrliche Finder.....
 
Hallo,

ich glaube nicht, dass eine BK63 500kg Stützlast hat. Die normalen BK63 haben 50 kg Stützlast. Es gab auch eine "Schwerlast BK63" die hatte dann glaube ich 120kg Sützlast (sicher bin ich mir nicht mehr, habe aber mal den Mitarbeiter kennengelernt, der im KTA damals diese Genehmigung ausgestellt hat).

Aber 500kg ist für eine BK63 als Stützlast definitv zu viel, da diese Anhängekupplung mit ihrem Gummidämpfern nur für horizontale Zugkräfte konstruiert worden).

Eigentlich gibt es bei dir gleich 2 Problemfälle:

Fall 1: Ist die Anhängekupplung des THK5 geeignet einen Einachsanhänger mit zu führen

Fall 2: Darf man eine angehangene Arbeitsmaschine hinter Anhänger mit führen.

Wenn dein Bagger unter 3t wiegt, dann braucht der noch nicht mal ne Betriebserlaubnis. Also denke ich, dass du den hinter einen Anhänger mitführen darfst. Bitte beachte, die max. Zuglänge und die Lichttechnischen Einrichtungen.

Die Stützlast musst du alleine ermitteln und dann gucken ob dies deine BK63 abkann. Achso und die Bolzenkupplung und die Zugöse müssen auf einer Höhe sein (0° zueinander stehen).

Gruß Ulf
 
Hallo,

kann man den Bagger denn nicht auf den Hänger laden und transportieren? Dann würden doch keine Probleme auftreten.

Gruß Andreas
 
Hallo

habe eben mal auf meine Anhängekupplungen geschaut. Die Stützlast ist dort bei beiden Kupplungen mit 500 N (Newton) also 50 kg angebeben. Eine BK63 A108 mit Gummidämpfern am Traktor und eine BK63 B101 als Festkupplung am TEK4. Grüße aus dem Spreewald Mario
 
hallo

die stützlast an der kupplung ist das eine , aber obs gut für die traverse am Anhänger ist ist fraglich , darüber gibt das typenschild keine auskunft.

mfg ronny
 
Hallo,

die BK63 A116 am ZT hat bei Verwendung der Sicherungsbolzen eine Stützlast von 300 kp (300 kg). Steht denke ich in jeder Bedienungsanleitung vom ZT 300/303 so drin.

Grüße Otto
 
Ja wie gesagt hab ich nicht die gefederte, sondern die starre Kupplung BK63 Typ B101 dran. Warum soll die Traverse das nicht abkönnen? Das ist ja alles recht massiv gebaut, wenn man das mal mit neuzeitlichen Fahrzeugen vergleicht. Wenn die Traverse 8t Zugkraft verträgt, sollte doch 500kg Stützlast kein Problem darstellen, ist ja auch keine dauerhafte Belastung, oder hab ich da ein Denkfehler?

Gruß Robin
 
Du hängst an die AHK ja keine 80KN (8000kg) Zug dran. Die benötigte Zugkraft für das Ziehen eines Anhängers ist viel kleiner, als seine Gewichtskraft (wenige %). Ausserdem ist die Kupplung nicht auf Stützlast ausgelegt. Somit belastest du wohl auch Schraubverbindungen auf Scherung, die dafür nicht ausgelegt wurden.

Dazu solltest du dich fragen, ob du an einen leeren THK-5 (bei einer Fahrt) einen 1,8t schweren ungebremsten Bagger hängen möchtest.  Ich hätte da meine Bauchschmerzen.
 
Hi Robin 

Geh mit dein Gespann vorsichtig um,ob Gewicht oder "Scherkraft " deine Traverse oder anhaengekupplung wird‘s überstehen ohne Bedenken ,nur ob die stvzo es erlaubt weiß ich nicht.der Anhänger ist auch schwerer als deine arbeitsmaschiene ,lass dich nicht verrücktmachen.waege es ab ob du damit fährst oder nicht.

Mfg Roland 
 
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