Erfahrungsbericht Anhängerzulassung ohne FIN

-Der Hexer-

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09. Sep. 2011
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Die Realität oder die fast „Endlose“ Geschichte meiner Anhängerzulassung

Vorab – ich danke Allen hier im Forum für die Hilfe und Unterstützung bei der Suche nach KFZ Brief / Detailangaben / Listen / allg. Informationen…..!

Ich habe am 22.09.2011 einen Anhänger in einer alten Gärtnerei gesehen. Dieser stand im Garten und den Witterungsbedingungen seit über 20 Jahren ausgesetzt. Er hatte noch die alte DDR Nummer DR 83-93.
Nach Rücksprache mit dem neuen Besitzer dieser Immobilie habe ich den Anhänger (Siehe Bilder in meinem Profil) für 50 Euronen erstanden.
Mit Unterstützung hier im Forum habe ich relativ gut erhaltene Reifen erstanden und habe die Instandsetzung jeden Tag voran getrieben.
Mit Fortschreiten der Arbeiten, versuchte ich schon mal in Erfahrung zu bringen, welche Unterlagen ich für eine Straßenzulassung (nicht mehr als 25 km/h) benötige.
Hier gibt es ja das Für und Wider in Bezug auf „grüne“ und „schwarze“ Kennzeichen.
Da ich meine Brockenhexe mit schwarzen Kennzeichen zugelassen habe, weil ich kein eigenes Land besitze, war klar, der Anhänger muss ein eigenes schwarzes Kennzeichen erhalten.

Die Besonderheit: Die FIN ist nicht (mehr) zu finden! Also was tun??
Auch mit Unterstützung hier im Forum, im Web und weiß der „Geier“ wo, konnte ich an keiner Stelle eine FIN finden.
Nunmehr die Zulassungsbehörde kontaktiert (mindestens 4-mal Telefonisch), die DEKRA angerufen, KBA angeschrieben (bis heute keine Antwort) kam nach diversen Telefonaten ein Mitarbeiter der DEKRA und begutachtete den Anhänger. Soweit alles klar, nur eben keine FIN gefunden.
Die Verabschiedung erfolgte mit dem Hinweis: Ich muss mal in die alten KTA Unterlagen nachsehen!
Das war es dann auch! Es findet sich nämlich nichts – nada!
KTA Unterlagen, insbesondere für ältere Fahrzeuge, wurden erst seit 1968 / 1969 geführt.
Das haben mir „DiePanzerfreunde.de“ mitgeteilt. In Ihrem Forum haben sie fast alle KTA Daten zu DDR Fahrzeugen, Anhängern, Aufliegern etc. (Ich habe 8 Übersichtslisten erhalten über die vorhandenen Daten – Wer Interesse hat, dem schicke ich diese gern zu!)

Mit dem Verweis an den DEKRA Mitarbeiter, dass ich die Suche jetzt aufgebe, wurde mir eröffnet, dass ich eine neue Nummer erhalten könnte, wenn ich vorab bei der Zulassungsbehörde Zossen eine EINSCHLAGGENEHMIGUNG besorge.
Wieder die Zulassungsbehörde angerufen, welche Unterlagen ich denn benötige.
Aufzählung:
Kaufvertrag, Brief(? – witzig), wenn nicht vorhanden eidesstattliche Erklärung, den Anhänger, das Gutachten der DEKRA
In Anbetracht der Lage (unter 25 Km/h Fahrbetrieb vorgesehen – nur eine Betriebserlaubnis notwendig) konnte ich den Anhänger zu Haus lassen. Welch FREUDE! Die gemachten Bilder reichten aus.
Und nun das Unvorstellbare! Der MA der Zulassungsstelle erstellte mir ohne viele Umstände, nach einem kurzen Telefonat mit dem DEKRA Mitarbeiter, die Einschlaggenehmigung.
Dieser Verwaltungsakt kostete mir 10,50 Euronen.
Nun habe ich tatsächlich ein Dokument, welches den DEKRA Mitarbeiter autorisiert, eine neue FIN zu erstellen und in den Rahmen des Anhängers zu schlagen, was am Dienstag nächster Woche erledigt werden soll.
Ich benötige dann nur noch die Versicherung und brauche nicht alle 2 Jahre zur Vorstellung. Wenn dies geschehen ist, hole ich mir die Kennzeichen.

Fazit!
1.) Behörden geben unterschiedliche Informationen oder KEINE!
Und immer nur brockenweise Informationen, wobei man selbst immer erst an nächster Stelle merkt – was alles fehlt.
2.) Man(n) braucht also gar nicht allzu viele Unterlagen um diese Hürde zu nehmen.

Ich hoffe, dass ich hier in ganz lockerer Darstellung mal beschrieben habe, WIE es wirklich zugeht!

Gruß Der Hexer!
:-)
 
ja ja, genauso geht’s zu bei uns in deutschen Landen!
Man braucht halt erst den Stempel auf dem Totenschein, um nachzuweisen, dass man überhaupt gelebt hat.......
Aber Glückwunsch dazu, dass du es geschafft hast, deinen Hänger wieder "in Gang zu bekommen"
Grüße zum Wochenende
Ingo ;-) ;-) ;-)
 
mein vater is dran n grundstück zu kaufen. da brauchten wir ne bestätigung, dass eine frau, die heute 120(!) jahre wäre, tot ist, weil die noch erbansprüche gehabt hätte.

gruß thomas
 
Nachdem ich die Einschlaggenehmigung hatte, kam die DEKRA und schlug mir eine neue (15 stellige) FIN ein. Druckte etwas Papier aus (Betriebserlaubnis) - kostete zusammen mit der Abnahme 100 Euronen.

Auf der Zulassungsstelle dann doch die Überraschung! Ich benötige KEINE Versicherung, sondern die BE wurde von Hand weiter ausgefüllt und mit einem amtlichen Stempel versehen und GUT!

Und jetzt kommt es. Ich kann mir das Kennzeichen des Traktors (der ja schwarze Kennzeichen hat - also kein landwirtschaftliches Fahrzeug) nachdrucken lassen und an den Anhänger baumeln. Was ich auch tat.
Damit sind die bisher gemachten Äußerungen bezüglich Folgekennzeichen vom Traktor für den Anhänger nur im LOF Betrieb ungültig.
Es geht also auch mit schwarzen Kennzeichen!
Gut so - und Ende des Berichts.
- Der Hexer -
 
Hallo,

also ich wäre extrem vorsichtig!!!

Ja es gibt auch schwarze Wiederholkennzeichen am Fahrzeuganhänger!!

Ja man kann auch einen LOF-Anhänger (mit grünen Kennzeichen) hinter einen Traktor mit schwarzer Nummer führen. Das heißt du darfst deinen Anhänger im Moment nur nutzen, wenn du für die Landwirtschaft direkt fährst.

Aber warum hast du bei DEKRA eine Betriebserlaubnis machen lassen? Denn die braucht man meist nur für LOF Anhänger. Wie ich zwischen den Zeilen rauslese hättest Du eigentlich ein eigenes Kennzeichen für deinen Anhänger benötigt, wenn das so ist hättest dies dem DEKRA Mann erzählen müssen, denn dann hätte er einen Vordruck für einen neuen KFZ-Brief erstellt.

So also letztendlich hast du jetzt eine Betriebserlaubnis für einen LOF-Anhänger, den du nur mit 25 km/h und grünem Wiederholkennzeichen fahren darfst!!

Gruß Ulf
 
Moin zusammen,
Da kann ich mich Ulf nur anschließen.
Hast du mal bei deiner Versicherung nachgefragt ob der Anhänger überhaupt mitversichert wird ?Wenn du Pech hast und einen Unfall ,ausgelöst durch den Anhänger baust,dann darfst du alles selber zahlen.

MfG Torsten
 
Hallo, vielleicht falsch verstanden worden. ICH HABE KEIN GRÜNES KENNZEICHEN AM TRAKTOR DA KEINE LANDWIRTSCHAFT. Normale Versicherung für Traktor (LVM)! Die Betriebserlaubnis deswegen, da unter 25 km/h! Auch hatte ich alles dem Dekra MA und der Zulassungsstelle erklärt und vorgelegt.
Ich sehe keinen Fehler, aber Danke für die Hinweise an dieser Stelle.
Gruß - Der Hexer -
 
Hallo,

bitte dringend unter folgenden Link nachlesen. Nach meiner Aufassung ist das was man dir ausgestellt hat völlig verkehrt.
Ich empfehle es sofort zu reklamieren.

Lies mal bitte speziell §3 Absatz 2 Punkt 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung. Du hast einen Anhänger, der nicht darunter fällt und somit bist du Zulassungs- / Kennzeichen- und Versicherungspflichtig.

Achso schwarzes Kennzeichen am Traktor und grünes Wiederholkennzeichen (25km/h) am Anhänger schließen sich nicht aus!!

Aber schwarzes Kennzeichen am Traktor und schwarzes Kennzeichen am Traktor und schwarzes Wiederholkennzeichen gibt es in deinem Fall überhaupt nicht.

Gruß Ulf

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html
 
.. und ich werde nächste Woche noch mal einen Anlauf auf der Zulassungsstelle machen! Danke für gegebenen Hinweise.
- Der Hexer -
 
...der Zulassungsstelle!
Mit BE ist Fahrzeuganhänger 25 km/h UND schwarzem Kennzeichen vom Traktor über den Traktor versichert. Identisch mit Aussage der Versicherung.
Steht aber der Anhänger allein auf der Strasse ist er NICHT versichert, wenn es knallt.
Gruß
 
Nee nee nee,

Verischerung ist überhaupt kein Thema für dich. Versicherung ist im schlimmsten Fall immer alles über das Zugfahrzeug abgedeckt.

Die Kombination Betriebserlaubnis (statt KFZ-Brief), 25 km/h und schwarzes Wiederholkennzeichen am Anhänger gibt es für dich nicht!!!!

Also wenn schwarzes Kennzeichen am Anhänger, dann regulär einzeln zulassen (unabhängig von der Geschwindigkeit).

oder

Wenn grünes Wiederholkennzeichen, dann BE und 25 km/h Regelung.
 
moin

Ulf hat recht Ich hab mich mit dem Thema auch schon oft und viel auseinandergesetzt.

Aber in der FZV ist es eindeutig geregelt was zulassungsfrei ist. Und ein Folgekennzeichen ist Zulassungsfrei. Beim schwarzen Kennzeichen an der Maschine geht nur schwarzes Kennzeichen am Anhänger, es sei denn der Anhänger ist ne Baubude ,da gehts wieder aber nur bis 25 kmh.

Ich hab nen trekker mit schwarzen kennzeichen ,da ich kein LoF oder schausteller und ähnl. nachweisen kann.und unterlieg mit meinen Anhänger der zulassunfgspflicht. also steuer und versicherung. Und hab keine Nutzungeinschränkung.

Gruss Andre
 
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