Frage zur Anhängevariante vom TEK4

Wolle202

Traktorist
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17. Sep. 2010
Beiträge
58
Hallo Schraubergemeinde ich habe da mal zwei Fragen.
Leider wurde der TEK4 unserer Agrargenossenschaft umgebaut.
1. Habe am 52er den kleinen Hitchhaken dran.
Darf man diese Zugösen in die Hitch hängen?
2: Ist diese Anhängevariante wie auf den Bildern
für den Straßenverkehr zugelassen?




Danke schon mal im voraus.
Gruß der Wolle
 
Hi wolle.
Das sieht gut aus , aber die Zugöse ist für ein höhen verstellbaren Zugmaul gedacht.
 
Hallo,
ja das ist mir bewusst das die Zugöse für höhenverstellbare Anhängekupplung ist.
Meine Frage ist ja, ob man das so fahren kann.
Also in der Zugöse in der Ackerschiene.

Gruß der Wolle
 
Hi.
So wies auf dem Bild ist geht‘s bei den Russen aber bei uns glaube ich nicht,weiß es aber auch nicht.kann dir da nicht helfen.
Roland
 
Hallo,
das Problem bei der Anhängung ist, das die Ackerschiene nicht verdreh und Hebesicher montiert ist. Desweiteren fehlt die Einragung der Zugeinrichtung im Fahrzeugschein. Ist im prinzip genau so wie mitm Kugelkopf an der Ackerschine. Jeder hat ihn aber wirklich legal ist das in den meisten fällen leider nicht.

mfg
sebastian
 
Hallo,

nein diese Zugöse darfst du nicht in den Hitchhaken hängen. (Für dieses Bohrbild gibts auch Hitchgeeignete Zugösen).

Nein diese russische Kupplung ist in Deutschland (und einem großteil) von Europa im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen.

Habt Ihr den Umbau der Zugdeichsel des Anhängers von Sachverständigen abnehmen lassen? Wenn nein dieses bitte nachholen.

Achso gute Inofquelle ist das Merkblatt der DLG (siehe Link).

Gruß Ulf

http://statictypo3.dlg.org/fileadmin/downloads/merkblaetter/dlg-merkblatt_333.pdf
 
Danke Ulf, diese präzise Antwort wollte ich haben. :-)
Danke auch für die anderen schnellen Antworten.

Gruß der Wolle
 
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