Führerscheinverordung: Änderung am 19.1.2013

*MZG-40*

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Hallo,

kann jemand etwas genaueres zur 7. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung insbesodnere der Definition der Klasse L sagen????

Bitte dem Link unten anklicken!

Kurz um:

ab dem 19.1.2013 würde es beudeten das die bbH von 32 km/h auf 40 km/h aufgestockt wird.

Grund: technischer Fortschritt.... zumindest lese ichd as so raus.

ist das tatsächlich so???

MfG
Marko

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Pd...2%20-%207.%C4nd.VO%20FeV%20u.a.%20Entwurf.pdf
 
Hallo, sehr Interessante Änderung.
Ich lese ebenfalls, dass Klasse L künftig bis 40km/h gilt. Was ich persönlich begrüße. Leider habe ich von diesen Änderungen noch nichts in anderen Medien gelesen. Aber es macht den Anschein, dass es sich um eine tatsächliche Änderung handelt und nicht nur um einem Vorschlag. Über weitere Informationen wäre bestimmt nicht nur ich dankbar.

Mfg Sebastian
 
scheint auch gerade mal ein paar Wochen alt zu sein.... hoffe der Beschluß wird Gesetz...

weiterhin wurde auch die "Jagd" zu den LOF Zwecken hinzugenommen.

bedeutet für mich ich brauch den T Schein vorerst nicht machen :)

MfG
Marko
 
Wenn das wirklich so kommt, wäre das ja genial :D
Ich wollte eig in den Sommerferien meinen "T-Führerschein" machen, aber wenn das kommt brauch ich den auch nicht mehr ;)
Dann müssten sie nur noch hängebetrieb auf 32 hochnehmen und die sache wäre perfeckt :))

Simon war‘s :P

http://www.youtube.com/watch?v=Pw7nmMIwkM8
 
Sehr interessant. Dann hoffen wir mal, dass schnellst möglich diese Verordung in kraft tritt und viele wie auch ich von der neuen bbh für klasse L schon diese Erntesaison profitieren. Ich bleib auf jedenfall an der Sache dran.
Mfg Sebastian
 
Das wäre ja echt klasse wenn das wirklich in kraft tretten tut, dann kann man(n) dann mit L ja auch mal nen jonny oder fendt fahren ohne die förster zu fürchten!

mfg rs09fahrer
 
Ich finde es verantwortungslos die Geswindigkeit auf 40 km/h hochzusetzen. Somit darf jeder der den PKW- Schein hat mit dem Schlepper fahren ohne vorher jemals einen Fuß in einen Traktor gesetzt zu haben. Schon allein das Fahrverhalten eines Solo-Traktors ist nicht mit dem eines Autos vergleichbar.
Der Gedanke daran, dass jeder X-beliebige der den B-Schein hat mit dem Traktor und zwei beladenen Anhängern durchs Land fahren darf ist schon ein wenig beängstigend.
Kommt es dann noch zum Zusammenstoß und Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern wird wieder das gesamte Image der Landwirte runtergezogen durch Leute die keine Ahnung haben, weil ihnen unter anderem das komplette Wissen über die Bremsanlage eines Traktors fehlt.

MfG Flo
 
Also ich hab das so versatanden, dass die Änderung der Klasse L ab 01.07.2012 in Krakt tritt. Oder??
Mfg Erik
 
Hallo,
also ich muss da Flo recht geben.
Ich finde das nicht wirklich eigentlich garnich toll. Da kann ja dann jeder mit dem B-Schein 40 Tonnen durch die gegend schaukeln.

Gruß der Wolle
 
@ Famulus 36 ich denke deine bedenken sind durchaus verständlich. aber auch bisher konnte jeder mit klasse B mit nem großen traktoren mit beladenen Anhängern am straßenverkehr teilnehmen. Ich persönlich denke, da macht die neue bbh keinen gravierenden unterschied. soweit meine sehr persönliche meinung. bitte jetzt nicht falsch verstehen.
@ Famulus Erik wo hast du das gelesen?
Mfg Sebastian
 
Ich habe das so durch die Mundpropaganda aufgenommen und mich hier irgendwie bestätigt gefühlt, bin aber nicht sicher:
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Pdf-dateien/BR-Drucksachen/BR-Drs.12-245%20-%2002.05.2012%20-%207.%C4nd.VO%20FeV%20u.a.%20Entwurf.pdf
 
hallo
es steht in dem text,,Insofern sei zudem darauf hingewiesen, dass die Zulassungsfreiheit für Anhänger auch weiterhin nur dann gilt, wenn die Anhänger mit einem entsprechenden 25-km/h-Schild gekennzeichnet sind und auch nicht mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h betrieben werden. ,,
verstehe ich das richtig das ich dann auch keine ABE für den Anhänger brauche oder bezieht sich das nur auf das normale zulassen wie beim traktor?
 
Das bezieht sich auf die schon bestehende regelung mit dem folgekennzeichen. Da bleobt also alles wie gehabt.
Mfg Sebastian
 
Ich finde es richtig, schließlich solls ja auch noch Nebenerwerbslandwirte geben die mit ihren Traktoren arbeiten und nich nur spazieren fahren ! So wie überall (wo es auch um Gewinn geht) muss man sich irgendwann fragen ob man neue Geräte braucht. Da die neueren Traktoren so gut wie alle 40 km/h bbH haben ist diese Nachbesserung schon längst überfällig geworden!

Ausserdem sollte man auch nicht ausseracht lassen das bei den neueren Traktoren die Sicherheitseinrichtungen wesentlich besser sind als bei nem alten 40 Jahre alten Schlepper!

Viel schlimmer finde ich die neuen Generationen von Landmaschinen die Autobahn tauglich werden sollen oder es bereits sind (JCB Fasttrac)!

Das solche Maschinen einen extra Führerschein(T) benötigen ist mehr als Sinnvoll.

Sich dem Stand der Technik zu versperren ist der falsche Weg.

Für die Hobbylandwirtschaft /Nebenerwerbstätigkeit ist das eine sehr gute Sache.

MfG
Marko
 
Moin.

Ich finde die neue Regelung, wenn sie so in Kraft tritt, auch sehr sinnvoll. Bislang konnten ja auch alle Leute mit L-Schein mit 40 Tonnen durch die Weltgeschichte fahren. Und wenn wir ehrlich sind, laufen die meisten Traktoren mit 32Km/h bbH auch 35 km/h und mehr.
Es liegt auch an jedem selbst (vor allem auch am Gewissen) ob man mit einem Gespann zu schnell fährt oder nicht.
Man wir ja sehen was da so passiert.

Grüße Christain
 
Hallo

Also die jenigen die dann "grössere" Traktoren fahren "dürfen" ist es klar, das die sich freuen (würde ich mich auch). Nur ich frag mich warum darf jemand mit einem B führerschein einen ca 40t zug fahren und brauch keine Zusatzschulung machen aller 5 Jahre, aber ein LKW Fahrer der jeden Tag damit zutun hat der muss es haben. Das passt irgendwie nicht zusammen oder ? Wie gesagt ich freu mich für die jenigen die es betrifft und die es nutzten können aber ich ärgere mich über die, die es zulassen und befürworten, aber davon keine Ahnung haben und nur hinter ihrem Schreibtisch sitzten.

MfG Andreas
 
So, das nächste Bundesgesetztblatt erscheint morgen. Mal schauen ob dort die neue Verordnung bereits veröffentlicht wird. Falls ja und es steht kein ausdrücklicher Termin zur Inkrafttretung drin, gilt automatisch eine 14 Tagesfrist bis zum Inkrafttreten.
Wir dürfen also gespannt auf morgen sein :-)
Mfg Sebastian
 
hallo
gemeinde

diese regelung ist längst überfällig traktoren mit 40km/h gibt es bereits seit über 30jahren.

@ marko
das ist nicht nur für nebenerwerber interessant.
ich musste letztes jahr einer praktikantin absagen da sie keinen T- führerschein besitzt.
unsere schlepper haben alle 40km/h höchstgeschwindigkeit.
den schuh wollte ich mir nicht anziehen jemanden mit einer maschine loszuschicken der keine fahrerlaubniss hat.

mfg alexander
 
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