Führerscheinverordung: Änderung am 19.1.2013

Hallo Leute,

also ich finde auch, dass diese Erweiterung längst überfällig ist.

Wenn man etwas zurück denkt, versteht man vielleicht auch, dass es langsam zeit wurde.

Als ein Traktorführerschein eingeführt wurde, war es doch undenkbar mit >Eisenrädern< auf Feldwegen höhere Geschwindigkeiten zu fahren, zumal meistens die Leistung eh nicht da war.

Die 40 km/h sind auch erst in den 80er / 90er Jahren publik geworden, da auch 100PS Schlepper keine Seltenheit mehr waren.

Ich denke hier muss einfach mit der Entwicklung gegangen werden.

Wenn man es genau nimmt, nehmen die 50 km/h Traktorern auch einen immer größeren Stellenwert ein.
Die Tonnagen sind ja limitiert - wobei der ZT 325 auch 30Tonnen Anhängelast eingetragen hatte.
Somit waren die 40 Tonnen schon vor 20 Jahren auf der Straße zulässig.
( ok, eigentlich waren es nur knapp 35 Tonnen mit dem ZT 303, da der 325 ja mit 35 km/h eingetragen war)

Egal - mit der Zeit wachsen die Anforderungen - somit muss auch das Drum Herum angepasst werden. - So sehe ich das zumindest.

MfG Alex

Fortschritt - eine Frage der Ehre!
 
Moin

Das mit dem L Führerschein ist ja schön für den der es nutzen kann, dennoch hält sich meine Begeisterung hierzu sehr in Grenzen. Miit nem B - Führerschein von 3,5 t auf 40t find ich schon etwas krass. Bei nem LKw ist die Latte für Sicherheit doch höher Gelegt als beim Trecker. (kürzere HU-intervalle und Bremsentest) da auch alles zugelassen ist.
Wie ist es denn beim L ?
Da fahrn se max 25 km/h mit nem Anhänger oder auch zwei. Da reicht ne Betriebserlaubnis(sofern man eine hat) , keine HU ,ohne Bremsentest alles gerammelt voll. Nach dem Motto "gieht schie "oder "werd schie nischt passiern"

Man sollte beim L doch über einen Kurs oder Schulungsnachweis nachdenken, bei dem man sich Grundlegendes fürn Trecker aneigenen sollte.
Glaub nicht dass beim B genügend auf Luft oder Auflaufbremse eingegangen wird , nicht zu reden von einkreis oder zweikreisbremse wie sie mittlerweile an sehr vielen Treckern vorhanden ist. Mancher missachtet dabei auch das Trägheitsgesetz.

Mir solls mit dem Führerschein egal sein , hab mein auf’m W50 gemacht , ist jetzt CE . Hab damit keine Sorgen .

Gruss Andre
 
Hallo, die Verordnung ist heute veröffentlicht und tritt ab morgen in kraft. Nachzulesen unter www.bgbl.de
Mfg Sebastian
 
Hi,

Artikel 1 tritt somit also schon am 30.06.2012 in Kraft ?????

Hab ich das richtig rausgelsen??

MfG
Marko
 
Hallo, ich habe mal eine frage wo kann man denn das nach lesen ob das nun wirklich in Kraft getreten ist oder nicht und wo bekommt kommt man das schriftlich das es so ist das man nun mit den PKW Führschein Traktoren bis 40km/h fahren darf weil es hat sich ja nun überral schon eingebürgert das man mit B nur Traktoren bis 32km/h fahren darf weil mein Chef hat mit mir schon gestritten so ungfähr "wär weiß wo du diesen diesen Mist aufgegabelt hast" ,und unser Lehrling ging mir damit auch schon auf dem Keks ist auch verständlich denn würde er auch erstmal viel Geld sparen.
Gruss Nico
 
Hallo, wie oben bereits erwähnt unter www.bgbl.de Das ist die offizielle Veröffentlichungsseite des Bundes. Da gehst du über den Bürgerzugang (kostenlos) und suchst dir das Bundesgesetzblatt Nr. 28 vom 29.6.2012 und dann im Inhaltsverzeichnis mal gucken welche Seite. Artikel 1 befasst sich mit der für uns relevanten Regelung und dieser trat am Tag nach der veröffentlichung in kraft, also den 30.6.2012. Das steht am Ende der Verordnung.
 
hallo ich habe zwar gerade nichts gefunden aber ist auch egal!!!!
Meine meinung dazu ist das es nicht Richtig ist!was dort ab geht!
PKW mußte nen Extra Schein machen wenn man mit ahänger fahren will,und mann darf nicht über 3,5 Tonnen kommen!und dort ist es wieder Egal kann 40 Tonnen wiegen der Ganze ZUG.das wieder spricht sich doch alles auf eine Art.

sicher ist mann froh das mann das nun darf aber auf der anderen Art.....

ich Selber habe die T aber nur deshalb weil ich noch die Alte Klasse 3 habe.ich konnte ihn daher mit nen schreiben vom Landwirt umtauschen.

Mfg Marco
FORTSCHRITT IST BEWEGUNG
Fortschritt die Macht aus dem Osten
 
Hallo,

ich verstehe diese Aufregung nicht...

das selbe galt auch bisher für die 32 km/h Regelung !?!?

Regt sich jemand drüber auf das die alten 3er Führerscheine Bestandschutz haben!!??

Nein... Ich müsste dafür 2 Extra Führerscheine machen... da fragt mich auch keiner....

Genauso könnte man ja fragen ob es richtig ist das die "Jagd" mit zu den Lof Zwecken aufgenommen wurde... zumindest was die FS Klasse L angeht....

usw. usw.

letztendlich ist jeder selbst dafür Verantwortlich ob er sich hinters Steuer eines solchen Zuges setzt....

MfG
Marko
 
Hallo, Also das kann ich auch nicht vestehen das es Leute gibt die gegen sowas sind seit doch froh so gibt es wenigsten junge Menschen die denn Arbeit in der Erntezeit finden die keinen Führerschein haben für den großen Traktor, und Traktoren die bis 40km/h Zugelassen sind gibt es ja mehr als genug und die Anhänger sind doch die meisten so oder so auf 25km/h Zugelassen und so wie Marko schon sagt das ist doch jeden selbst überlassen ob es sich einer traut mit 40t durch die Gegend zu Schaugeln oder nicht? Früher mussten die Traktoristen doch auch gleicht mit wär weiß wieviel Tonnen los oder habe ich da unrecht? Und da haben doch wohl die Traktoren bei weiten noch nicht so gut gebremst wie die heute oder?
Naja ich finde es jedenfalls toll das die endlich mal sowas in den Griff bekommen haben das man damit schnellere Traktoren fahren darf auch wenn ich es noch nicht gefunden habe auf der Seite aber wird schon was wares dran sein :-)
Gruss Nico
 
Moin,

auf

http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl

gehen

dann

2012 - Nr. 28 vom 29.06.2012 - siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

da steht alles drin.

MfG
Marko
 
ich rege mich nicht auf.. wäre damals froh über diese Verordnung gewesen.... da hätte ich in der Ernte schon viel früher helfen können.

ich meine mehr wenn ich nun in der landwirtschaft arbeiten würde!fahre ich die ganze Zeit mit Anhänger rum!nun habe ich Uraub will mit der famili Auto und Wohnanhänger los darf ich nicht muß ich EXTRA machen!aber auf Arbeit den Schlepper darf ich fahren.
das ist in mein Augen alles schwachsin dann.und nur Geldschneiderei

Mfg Marco
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