Hallo,
die STVZO sagt dazu garnichts. Es ist eine Grauzone, wo es keine richtige Regelung gibt. Einige sehen diese Ackerschiene als Anhängekonsole die geprüft werden muss. Aber Probleme sind die mechanische Höhenfestsetzung etc.
Wie gesagt echte Grauzone da es eine durch 4 Bolzen gelagerte Ackerschiene ist.
Eine normale Ackerschiene, selbst mit selbstgefertigter Verdrehsicherung ist im Straßenverkehr nicht zulässig.
Wichtig ist, dass die Ackerschine seitlich fest ist, also die Spannschlösser in die richtigen Ösen einhängen und in der richtigen Höhe fest anziehen (wenn man die richtigen Ösenanschlagpunkte gewählt hat, dann ist die Ackerschiene unten locker [kann sich seitlich bewegen] und wird nach obenhin fest.