Kurzzeitkennzeichen/Führerschein

Schorty

Traktorist
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27. Aug. 2008
Beiträge
45
Hallo,

wie siehts denn eigentlich mit der Führerscheinklasse T und einer Überführungsfahrt mit Kurzzeitkennzeichen aus? weil hier ja der Lof-Zweck nicht wirklich klar erkennbar ist.

mfg Thore
 
Hallo,
so wie ich das jetzt aus dieser Führerscheinverordnung raus lesen konnte, darfst du mit den Führerscheinklassen L und T ja nur zu LoF-zwecken fahren. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du einen Traktor überführen möchtest und du einen PKW-Führerschein bis 3,5t hast.
Daraus schließt sich für mich, dass du einen Traktor nur bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t fahren darfst. Alles was darüber ist, zählt als fahren ohne Führerschein. Hast du noch den alten Führerschein, der bis 7,5 t gilt, dürfte das eigentlich kein Problem sein. Da die meisten Traktoren nicht drüber kommen. Ansonsten brauchst du die Führerscheinklasse C oder C1.

MfG
Tobias
 
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