Steuerbefreiung für PKW-Anhänger?

SCHUI-RS88

Kombinatsdirektor
Registr.
06. Juni 2012
Beiträge
1.288
Moin, 

Hat hier schonmal jemand erfolgreich einen ganz normalen PKW-Kasten-Anhänger mit Steuerbefreiung zugelassen. Also keinen speziellen Pferdetransporter oder so.

Gruß Robert
 
Mit welcher Begründung denn?

Hab nen Pferdeanhänger "für Pferde zu Sportzwecken" mit grün und ich weiß das es auch mit Trailern geht ("für Fahrzeuge zu Sportzwecken") - aber ein simpler Kastenanhänger? Wie groß ist deiner denn, weil sooo teuer ist die Steuer fürn Pkw Anhänger ja auch wieder nicht. ;)

Gruß, Joachim

http://www.zetor-forum.de
 
Mal davon abgesehen daß jeder Cent Steuern den ich zahlen muss falsch angelegtes Geld ist, geht es mir darum daß ich mir den riesen Rattenschwanz ersparen will, den eine vergessene Überweisung oder eine Rücklastschrift wegen Kfz-Steuern, hinter sich her zieht.

Bei denAnhängern handelt es sich um:

Einen Eigenbau "HP500" der zum Wasserwagen umgebaut wurde.

Einen Eigenbau "HP500" Kasten, den ich mit Holzspriegel für Heu- und Strohtransporte und zum Schafe umsetzen nutzen will.

Einen HP350 den ich zum Transport von Koppelpfähle und Drahtusw. nutze wenn ich koppeln baue.

Gruß Robert
 
Aha - du fährst also am liebsten auf ausgelutschten Feldwegen?! ;) Staßenbau und Instandhaltung ist also für die anderen da...

Und: KFZ Steuern werden eingezogen, da kannst du nichts mehr vergessen. Höchstens dein Konto zu decken. :D ;)

Wenn du ne Landwirtschaft hast sollte das freilich kein Problem sein, die auf Grün zu bekommen. Aber um Steuern zu sparen hätte man die Anhänger auch einfach ablasten lassen können. Hab ich auch mit einem Anhänger gemacht der nur fürs Heu da ist und somit bei mir nie die volle Zuladung brauch auf die man ja Steuern zahlt. Für Straßen z.B. :D ;)

Gruß, Joachim

http://www.zetor-forum.de
 
Hallo Robert,

verfolgst Du denn mit Deiner Landwirtschaft gemeinnützige Zwecke? Wenn Deine Landwirtschaft gemeinnützigen Zwecken dient, dann könntest Du ein grünes Kennzeichen bekommen. Nur, wie soll das mit der Steuerbefreiung gehen, wenn Du keine Ausgaben und Einnahmen nachweisen kannst?

Gruß Andreas
 
Ich zahle für mein Auto Steuern und für einen PKW-Anhänger auch. Das ist ja wol genug. Und mal davon abgesehen gibt es von Landwirten gebaute Wirtschaftswege, da können sich die Straßenbauer mal eine Scheibe von abschneiden. Ist aber auch egal. 

Für meinen Belarus hab ich ja die Steuerbefreiung. Der Typ beim Zoll der die Steuerbefreiung bewilligt hat müsste mir doch bestimmt sagen können ob das geht oder nicht.

Ich hab auch schon überlegt ob ich einfach ein 25km/h Schild und ein Folgekennzeichen vom Belarus an die Anhänger ranhänge, nur weiß ich nicht ob ich die dann noch mit meinem Auto ziehen darf.

Ablasten bringt bei 500kg wol nicht viel.  

Gruß Robert
 
Nun mal Butter bei die Fische.

Ein Pkw-Anhänger mit 500kg zGgw. kostet 22 Euro Steuern im Jahr! Das ist - sorry, ein Witz! Wenn du dich über die Steuern für nen THK5 oder so aufregen würdest, ok, aber wegen der paar Kröten?

Abgelastet auf 400kg zGgw. wären es schon nur noch 14 Euro im Jahr.

Weiterhin ist es NICHT zulässig an einen Pkw Anhänger ein 25kmh Schild dran zu pappen und den dann so an den Pkw mit schwarzem Kennzeichen anzuhängen. Nein, no, never ever... ;) Und die Pkw Anhänger an den Traktor geht auch nicht ohne weiteres, dazu müsstest du erstmal eine abgenommene (und eingetragene) Kugelkopfkupplung am Traktor dran haben. Wenn du diese hättest, dann ließe ja vielleicht auch der Zoll mit sich reden von wegen grüner Folgekennzeichen aber dann ist das ziehen mit deinem Pkw nicht mehr möglich.

Gruß, Joachim

http://www.zetor-forum.de
 
22€ pro Anhänger waren bei 3 Anhänger auch schon 66€.

Muss die Kugel am Traktor eingetragen sein? Ich dachte immer das Prüfzeichen auf der Kugel reicht. 

 

Gruß Robert
 
Wie gesagt - du könntest ablasten. Ich muss den Traktor, weil Hobby, komplett bezahlen und hab daher Saison-Kennzeichen um von den mehreren Hundert Euro runter zu kommen. Hab aber auch nen HP 300.01 und der ist einfach das ganze Jahr angemeldet und fertig.

NEIN - das Prüfzeichen auf der Kugelkupplung gibt nur an, das die Kugel ansich geprüft und ggf. zugelassen ist. Das sagt aber nicht über deren Befestigung am Traktor aus. Und hier wird ohne Gutachten, oft teure Materialgutachten, gar nicht legal gehen. Hab ich bei der Dekra schon mal angesprochen. Selbst wenn ich die Kugel am Zugpendel (Starr gemacht) anschraube, geht es nicht ohne Gutachten. Und da hebt der für 22 Euro nicht mal den Finger. ;)

Schau ganz einfach wo du ablasten kannst, wo due eventuell mit nem Saison-Kennzeichen klar kommst und du kommst von den 66 Euro sicher locker runter auf 30 Euro im Jahr, für 3 Anhänger. Wenn du das dann nicht über hast solltest du es vielleicht besser ganz lassen. ;)

Gruß, Joachim

http://www.zetor-forum.de
 
Hallo,

wie schon vom Vorredner geschildert, muss die Kugelkopfkupplung, genau wie beim PKW eingetragen sein. Ich glaube aber kaum, dass sich ein Polizist daran festbeißen wird, wenn die Kupplung fest an einer verdrehsicheren Ackerschiene oder Zugpendel befestigt ist. Dort hängt man i.d.R. ja schwerere Lasten an und der Gewindebolzen der Kugelkupplung ist ja Bauartbedingt für diese Zuglasten ausgelegt.

Hast du für deine Anhänger Papiere? Wenn ja, ist der Aufwand relativ gering, wenn du bei der Dekra eine ABE beantragst. Hast du keine Papiere mehr, wird es bei Eigenbauanhängern kritisch. Habe ich selbst durch und das Projekt dann schlussendlich verworfen.

Wenn du dann deine ABE hast, gehst du zur Zulassungsstelle und lässt dir auf dein Zugfahrzeug ein Folgekennzeichen ausstellen. Da Fragt auch kein Finanz- oder Zollamt mehr nach, für welchen Zweck die bestimmt sind.

Nachteil: Du kannst die Anhänger nur noch mit einem Traktor in der s.g. LoF ziehen.

Vorteil: Du brauchst nie wieder zum TÜV, bezahlst keine Versicherung und sparst dir die Steuern.

Du darfst dich dann aber nicht mit dem Folgekennzeichen am PKW erwischen lassen- dies bedeutet dann Fahren ohne Zulassung, ohne Pflichtversicherung und Steuerbetrug. Dazu kann ich derzeit ein Lied singen, da ich mit meinem GT 124 bei einer 300 m langen Fahrt durchs Dorf durch die Rennleitung zur Ordnung gerufen wurde.

Ergo-> Straftat, Gerichtsverhandlung, saftige Geldstrafen (da kann man viele Anhänger mit versteuern (-:  )
 
Kommt aufs Alter des Polizisten an - die jungschen werden dir dafür mächtes was erzählen, und leider haben die dann auch noch recht. Und von dem Fall das was passiert (Anhänger löst sich vom Zugfahrzeug, Gegenverkehr, Personenschaden...), reden wir lieber erst gar nicht.

Man kann nicht sagen: "vorsicht, wenn du den Anhänger dann am Pkw fahren wolltest..." und im gleichen Text, ne ilegale Kupplung empfehlen. ;) 

Gruß, Joachim

http://www.zetor-forum.de
 
Ich habe nun keine illegale Anhängerkupplung empfohlen.

Meine Meinung: Wenn ich einen Kugelkopf im Fachhandel (mit Prüfsiegel) kaufe und diesen, wie schon beschrieben am Zugpendel oder einer verdrehsicherne Ackerschiene >fachgerecht< befestige, wird sich kein Anhänger von selbst lösen und evtl. in den Gegenverkehr geraten. Vorausgesetz, dass die Ackerschiene richtig verspannt ist und diese nicht bei der kleinsten Bewegung hin und her schlackert. Beim Zugpendel sollte das Loch auch nicht größer sein als der Bolzendurchmesser.

Bei den Polizisten hat es, so denke ich, nichts mit Jung oder Alt zu tun sondern eher damit, ob diese sich mit der Materie auskennen oder nicht.

Am Ende muss es jeder für sich selbst entscheiden wie weit er geht und um ganz Sicher zu sein, ob die Kugelkupplung eine Abnhame benötigt, kann man sich ja mal beim TÜV erkundigen. Ich gehe mal davon aus, dass 99% der selbst angeschraubten Kugelkupplungen nicht in den Papieren eingetragen sind.

Bevor wieder etwas falsches interpretiert wird, dass ist meine Meinung und auf keinenfal eine Empfehlung!!!
 
Moin,

deine Meinung in allen Ehren - aber nur weil der Kugelkopf geprüft ist, ist noch lang nicht deine Befestigung dessen geprüft und abgenommen. Das als Weg zu empfehlen, sehe ich daher problematisch. Es gibt halt nicht "so halbwegs legal" es gibt da nur legal oder eben nicht. Und egal was du dir da dran baust, am Ende muss eine Anhängevorrichtung abgenommen sein. Wenn was passiert bist du sonst sowas von dran, und keine Versicherung der Welt wird dich dann decken. ;)

Deine verdrehsicher Ackerschiene ist nicht geprüft, dein Dreipunkt ist, auch wenn du ihn für dich so umgebaut hast, das er nicht hoch schlagen kann, nicht für den Einsatz als Anhängerkupplung für Anhänger geprüft. So einfach ist das. Ich habs bei der Dekra schon durch gekaut, wollte einfach - wie du ;) , nen geprüften Kugelkopf ins geprüfte! Zugpendel schrauben und fertig. Funktioniert so aber nicht. Da das Zugpendel nicht zusammen mit dem Kugelkopf als Anhängekupplung geprüft ist, wird dir das kein Prüfer mal eben so eintragen. Ich habs damit versucht und wurde ganz fix wieder geerdet. ;)

Ist doch irgendwie das Gleiche wie die sich hartnäckig haltenden 6km Schilder, oder die Meinung es reicht mal eben ein 25km Schild um mit jedem Traktor jeden Anhänger ziehen zu dürfen. Nein, so einfach ists in Deutschland halt nicht.

Aber geh ruhig mal zum TÜV oder zur Dekra - da wirst du ganz schnell wieder auf den Boden der Gesetzestatsachen zurück geholt. :)

Gruß, Joachim

http://www.zetor-forum.de
 
Hallo,

zur Anbringung der Kugel an der Ackerschiene habe ich folgende Anmerkung: Wie kann man denn sicher stellen, dass sich die Position der Ackerschiene nicht unabsichtlich ändert? Was ist denn, wenn man versehentlich an den Hebel zum Auf- und Abbewegen des Krafthebers kommt?

Gruß Andreas
 
Hallzum Beispiel arretieren oder hy Pumpe ausschalten.

mfg
 
Hy-Pumpe ausschalten wird dir kein Prüfer der Welt abnehmen. ;)

Eine ordentliche Abstützung zur Oberlenkeraufnahme könnte durch gehen, aber wenn die einfach mit Bolzen demontierbar ist, wird auch diese so leicht keiner Prüfung stand halten.

http://www.zetor-forum.de
 
Hallo,

Kugel 50 auf ner Ackerschiene geht fast nie legal, da braucht man sich keine Gedanken um Sperren der Ackerschiene machen. Da sind noch ne ganze Menge Baustellen.

Kugel 50 Kupplung auf Zugpendel ist möglich, aber halt auch nicht umsonst, da als Minimum ein rechnerischer Festigkeitsvergleich gemacht werden muss. Ja und sowas rechnet man nicht mal in 10 Minuten, sondern es gibt vorgeschriebene Berechnungsverfahren. Das ganze muss dann auch noch dokumentiert werden, etc. 

Also nicht ganz ganz einfach, aber machbar.

Gruß Ulf
 
Hallo,

auf dem Treffen in Medelby habe ich einen Kramer-Experten getroffen und ihn zu dem Thema befragt. Seine Auskunft lautetet: "Die Ackerschine darf nicht beweglich sein, sie muss fest sein. Wenn die Ackerschiene fest sei, so seine Erklärung, könne man an ihr eine Kupplungskugel anbringen.

Gruß Andreas
 
Ja, wobei der gute sich bei der Umschreibung "fest" hätte klarer ausdrücken sollen. Denn fest heist nicht, das ich die temporär blockiere, sondern fest heist die ist als starre Ackerschiene fest verschraubt. Eine eingetragene und damit legale Kugel in der wie auch immer "fest" gemachten Ackerschiene eines hydraulischen Dreipunktsystems hab ich noch nie gesehen.

Deshalb ist Zugpendel ja möglich, wenn Nachberechnet, Weil das ist halt leicht so umzubauen, das es "fest" steht. :)

Gruß, Joachim

http://www.zetor-forum.de
 
Zurück
Oben