W50

nh t8040

Traktorist
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02. Dez. 2012
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53
Mal eine frage ! Ist es möglich einen lkw w50 mit einem b führerschein zu fahren wenn ja ! Was muss vorraussetzung sein ! Danke schon mal im vorraus !!!
 
Hi

Leermasse 5000 kg

zulässiges Fahrzeuggesamtgewicht
- 9000 kg

B-Führerschein zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs 3500kg.

Dürfte nicht gehen, da die Leermasse schon über der zul. Gesamtmasse des B-Führerscheins liegt.

Aber vielleicht hat noch jemand ne Idee wie es gehen könnte.

Gruß Thomas
 
Ok danke dir ! Und wie ist das mit einem T Führerschein gibt es da eventuell einen weg ?
 
Hallo,
mit dem T-Führerschein kannst du ebenfalls keinen LKW fahren.
Die T-Klasse gilt auch nur in Verbindung mit der Landwirtschaft, ansonsten brauchst du auch für Traktor mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 to die Klasse C bzw. CE.
Einen W 50 kann man leider auch nicht soweit ablasten, dass du unter 3,5 to kommst.
Wie gesagt klasse T zählt ausschließlich für Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Landwirtschaft.
Ein W 50 ist nach den Papieren her eine Zugmaschine oder eine Lastkraftwagen.
Das lässt sich glaube ich auch nicht ändern.
MfG
Tobias
 
Willst du dir ein W50 zulegen? Ich glaube den LO
kann man soweit ablasten, bin mir aber nicht
ganz sicher.

mfg.
 
der w50 kann mit T gefahren werden
Zulassung muss Zugmaschine bis 60 km/h also
und er muss glaub 1 tonne abgelastet werden
 
Moin,

Das mit Klasse T fahren geht aber dann nur mit einem LA/Z mit HD-Bereifung, den würdest du vielleicht auf 60km/h gedrosselt, weil er original nur 65km/h laufen soll. alle anderen sind zu schnell.
Dann darfst du aber auch NUR landwirtschaftliche Fahrten machen. Klasse T ist nur für Landwirtschaft und seit wenigen Jahren auch für Winterdienst.
Wenn der Bauer mit Klasse T mit seinen Traktor eine Fuhre Kies fährt oder par Brikett zum Heizen holt dann fährt er ohne Führerschein.

Gruß Robert
 
Also wenn ich mit Klasse t fahren darf kann ich den dann auch privat zulassen für die Landwirtschaft ? Oder geht das dann nicht ?
 
Zur B ein klares Nein. Alles andere ist auch nichts halbes und nichts ganzes.

Entweder die C machen und regulär fahren, privat dann 5jährlich die Untersuchung und den Führerscheinumtausch und bei gewerblichem Einsatz ist ab 9.9. 14 die BKF-Qualifikation und die Weiterbildung Pflicht, nachgewiesen durch die Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Oder C1 machen und auf 7,49 ablasten, aber auf KEINEN FALL überladen, da wirds auch teuer. Da fällt die ärztliche Untersuchung weg, alles andere wie gehabt. Sinnvollerweise sollte man auch die jeweilige Klasse E dazu machen, wobei man einer vollen C1E also über ich glaub 11,99 t Zuggewicht auch in den Regeln der CE drin ist.

Egal wie es wird, alles kostet gut Geld!!!!

VG Gerd
 
Ja über die ce habe ich schon nachgedacht die zu machen da ich nur b und t habe ! Aber eine Frage hätte ich da noch da ich in der Landwirtschaft arbeite und einen Traktor fahre der 50 fährt und als Lkw zugelassen ist ! Das zählt aber dann wieder in die t Klasse mit rein !
 
Ja die Sonderregelungen für die Bauern...
Nur im privaten sund sonstigen gewerblichen Bereich nützt Dir das nix!

VG Gerd
 
Ich kann nur allen raten: macht den CE-Schein und ihr dürft alles fahren was 4 und mehr Räder hat! der kostet wenn man in einem Durchgang C und CE macht bißchen über 3000€ das ist erst mal viel Geld, alle anderen Scheine sind im Kosten/Nutzen-Verhältnis Blödsinn. und die Untersuchung alle 5Jahre kostet bißchen über 100€. ABER was soll der W50 kosten und an Geld schlucken bis er zugelassen ist? Oder was kostet der spaß ohne passenden Führerschein erwischt zu werden? Das ist nicht so als wenn ihr mit 13Jahren mit Moped angehalten wurdet. Wenn ihr mit einer auf 60km/h gedrosselten Kiste mit Klasse T zu schnell erwischt werdet oder mit einen auf 7,5t abgelasteten LKW, wegen Klasse C1 und der entfallenden SP, überladen seid dann wird das richtig teuer. Da musst man schon einen echt guten Richter vor sich haben um da wieder heile raus zu kommen.

Gruß Robert
 
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