Hallo,
die Versicherung einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine kann teilweise in der Privathaftpflicht enthalten sein. Für diese Leute würde Schneeschieben quais nur Dieselgeld kosten.
Doch Du könntest unter Punkt 13 der Liste fallen:
"Selbstfahrende Schneepflüge und Gleiskettenfahrzeuge zur Räumung und Verfestigung von Schnee" (vgl. Verkehrsblatt 1982 S. 530)
Achso, Ackerschine und sowas wird auch abgemacht werden müssen. Dito kann es sein, dass deine Bohrungen im Träger verschlossen (verschweißt) werden müssen, da nur Schneeschieben gehen darf.
Es dürfen keine anderen Arbeitsgeräte anbaubar sein, kein Ladeflächemontierbar sein, .....
(Persönlich wäre mir das zuviel Arbeit).
Gruß Ulf