zulassung

hallo,

ja ich denke das ist wohl die beste entscheidung um allen ärger aus dem weg zu gehen... was kostet der spaß so übern daum?

gruß hausi
 
Hallo Hausi,

ich bin der Meinung, jeder muss für sich erst einmal abwiegen, was will ich mit meinem Schlepper machen?
Fahre ich nur auf Oldtimertreffen und habe den Schlepper somit als reines Ausstellungsstück, dann ist ein H-Kennzeichen von Vorteil. Habe ich aber Acker, Wiese oder Wald sollte man sich das mit dem H-Kennzeichen wirklich überlegen, damit darf man keine Land- bzw. Forstwirtschaft betreiben. Also wenn Flächen vorhanden sind, warum kein grünes Kennzeichen.
Möchtest du beides Oldtimertreffen und LoF betreiben und hast aber keine eigenen Flächen, wäre das ganz normale schwarze Kennzeichen vorteilhaft oder aber es gibt jemanden mit dem man einen Nutzungsvertrag über vers. Flächen abschließt und somit ist ein grünes Kennzeichen ebenfalls möglich. Jeder sollte für sich entscheiden, ob er damit auf Treffen fährt oder nicht.
Aber lasst euch einmal folgendes noch durch den Kopf gehen. Was ist mit Anhängern?
Bei grünen Kennzeichen ist ein Folgekennzeichen des Schleppers möglich und somit entstehen keinerlei weitere Kosten für den Anhänger. Bei normalen schwarzen Kennzeichen muss der Anhänger alle 2 Jahre zum TÜV (inkl. Steuern & Versicherung).
Bei H-Kennzeichen kenne ich mich leider nicht aus, darf ich überhaupt einen Anhänger mitführen und unter welchen Bedienungen?
Ich kann mir nicht vorstellen das man an einem H-Kennzeichen Schlepper z.B. einen Anhänger mit grünem Folgekennzeichen anhängen darf. Ist ja eigentllich von der Logik her nicht möglich.
Wie gesagt jeder muss sich ernsthaft überlegen, was will ich mit dem Schlepper machen!!!!

MfG Mülli
 
Es ist schön, dass dieses Thema nicht immer nur bei den Land auf Land ab stattfinden Treffen diskutiert wird sondern auch in zahlreichen Foren und nun auch hier.

Mit H Kennzeichen gibt es KEINE Einschränkung!!!! Natürlich darfst du deinen Acker damit pflügen, Wiesen mähen, Holz aus dem Wald holen usw., das ist alles Pflege, Wahrung des Kulturgutes, NUR du darfst es nicht GEWERBLICH tun.

Wen es interressiert, das Internet ist voll davon.

http://www.automobile-oldtimer.de/zulassung/oldtimer-kennzeichen-h/

oder im Detail der alles sagende Passus:

"Für Oldtimer H-Kennzeichen gibt es grundsätzlich keine Verwendungs-Einschränkungen – auch nicht für Fahrten ins Ausland. Eine gewerbliche Nutzung wie z.B. die Vermietung des Fahrzeuges ist jedoch in keinem Fall gestattet."

End of Discussion :-)

Gruß Karsten
 
Um hier mal noch was klar zu stellen, es gibt zwei Oldtimer Kennzeichen. Zum einen das "richtige" als H- Kennzeichen und das rote 07 Kennzeichen.

Mit dem roten 07 Kennzeichen darf man nichts machen, außer zu Treffen fahren, Probefahrten sonst nix. Das meinte Karsten bestimmt.

Bei H Kennzeichen siehe, Beitrag einen höher von mir.

Gruß Karsten
 
hallo,

na ganz heißes thema hier xD gut karsten ich denke deine aussage war klar genug um es zu verstehen, werde mich demnächst mal bei der dekra ein wenig schlau machen und dann meine entscheidung treffen. vielen dank für die zahlreichen antworten.

gruß hausi
 
Moin Hausi,

Beratung ist immer gut. Im Grunde ist das H-Kennzeichen eine ganz normale Zulassung mit schwarzem Kennzeichen und damit kannst ja bekanntlich alles machen. Nur dass das H besagt, dass es ein historisches Fahrzeug ist und deswegen Sonderbesteuert wird. Nämlich ganz allgemein mit 191€. Ansonten müsstest du ja nach Hubraum bzw. seit neustem nach CO2 Ausstoß und Feinstaub bzw. Grobstaub :-D :-D ausstoß bezahlen und das würde sehr teuer werden.
 
Moin David,

habe mir eben nochmal deine Beiträge durchgelesen.

Wenn die Zulassungsstelle euch sogar "beraten" hat, dann haben die das für sich selbst getan und euch richtigt besch.... .

Naja, solltet ihr vielleicht nochmal prüfen. Gerade mit den zwei Treckern ist das ja ne Menge Geld.
 
hallo jungs,

haha nach CO2 ja das wäre ja der hammer xD also ich erkundige mich aufjedenfall nochmal genauestens und dann werde ich mal die version mitteilen die mir aufm tisch gelegt wird. na das kann ja was werden ^^

gruß hausi
 
Hallo,

ich hätte da noch eine Möglichkeit mit grünem Kennzeichen:

Wie schon zutreffen bemerkt darf ein KFZ mit grünem Kennzeichen nur zu LOF - Zwecken genutzt werden.
Es ist aber möglich für die Nutzung ausserhalb dieser Zwecke zeitweilig KFZ-Steuer zu zahlen, der Bescheid muss mitgeführt werden (z.B. auf Schleppertreffen) und somit geht das in Ordnung.

Ausserdem kann man die Zulassung mit grünem Kennzeichen vornehmen und dann für das ganze Jahr vom FA zur KFZ-Steuer veranlagt werden. (den Fragebogen nicht zurückschicken, dann kommt automatisch der KFZ-Steuerbescheid) KFZ-Steuer bezahlen und evtl. Bescheid bei den Fahrzeugpapieren mitführen.
Vorteil ist die geringere KFZ-Steuer als bei H-Kennzeichen, Landwirtschaftlicher Versicherungstarif für die Haftpflicht, Folgekennzeichen am Hänger möglich und keine Nutzungsbeschränkungen auf Grund gezahlter KFZ-Steuer.

Gruß, Rü
 
Das ist sehr interessant. Aber wird bei nicht zurückgeschicktem Fragebogen, keine Umschilderung verlangt?

Das wäre ja echt super wenn das so geht. Versuch wäre es wert.
 
Das FA verlangt keine Umkennzeichnung, der Schlepper bleibt mit grünem Kennzeichen zugelassen, Du müsstest dann selbst tätig werden und den Schlepper auf schwarze Kennzeichen umschreiben lassen, aber:

Zulassungsrechtlich wird ein Schlepper ohne LOF-Nutzung mit schwarzem Kennzeichen zugelassen.
Wenn Du aber einen LOF-Zweck nachweisen kannst, wie im Fragebogen aufgeführt, dann erhältst Du die Steuerbefreiung.
Mit Steuerbefreiung darf das Fahrzeug nur zu diesen Zwecken eingesetzt werden. Es besteht aber die Möglichkeit, zeitweilig Steuern zu zahlen, wenn man z.B. zu Treffen fahren will oder der Schlepper zu anderen als LOF-Zwecken eingesetzt wird und man rechtlich auf der sicheren Seite sein will. Der Schlepper behält selbstverständlich in diesem Zeitraum die grünen Kennzeichen und muss nicht auf schwarze Kennzeichen umgeschrieben werden.
Wenn nun aber meine LOF-Nutzung komplett entfallen ist, oder im Moment keine besteht, dann kann ich im Fragebogen nichts angeben und ihn nur ohne Angaben abgeben, bzw. gar nicht zurückschicken. In diesem Fall sendet das Finanzamt den Steuerbescheid für das ganze Kalenderjahr.
Steuerrechtlich ist damit alles in Ordnung. Und das ist das Wichtigste, denn bei falschen Angaben zur Steuerbefreiung wird das Finanzamt echt böse ;-)
Zulassungsrechtlich ist auch fast alles OK, sollte die Zulassungsstelle eine Umschreibung auf schwarze Kennzeichen wünschen, dann wird sie Dir das mitteilen.
Eventuell stellt das nicht selbst erfolgte Umschreiben eine Ordnungungswidrigkeit dar, die dann mit einem Ordnungsgeld belegt wird. Jedenfalls besser als Steuerhinterziehung bei falschen Angeben zur Nutzung und bei widerrechtlicher Nutzung bei Fahrten zu Schleppertreffen etc.

Fazit:

Rechtlich ist sicherlich eine Zulassung mit schwarzen Kennzeichen ohne jegliche Nutzungsbeschränkung die beste Variante.

Nachteil: keine Folgekennzeichen möglich

Grüne Kennzeichen mit Steuerbefreiung nur bei wirklicher und ausschließlicher Nutzung zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (kommt eigentlich nur für moderne Schlepper und bei reiner LOF-Wirtschaft in Frage)

In speziellen Fällen grünes Kennzeichen mit zeitweiliger Versteuerung (Oldtimerschlepper mit Fahrten zu Veranstaltungen und nebenerwerbsland- oder forstwirtschaftlicher Nutzung)

Grünes Kennzeichen aus rein privaten Überlegungen im Moment ohne LOF-Nutzung
Ist unter Umständen zulassungsrechtliche Grauzone.
KFZ-Steuern werden bezahlt, also da kein Problem.

Nehmen wir mal an, man wohnt auf dem Land und will sich nebenher eine Fläche pachten und kauft sich einen Famulus um sie zu bewirtschaften. Den lässt man zu. Natürlich mit grünem Kennzeichen.

Dann kommt der Fragebogen vom Finanzamt.
Mit dem Verpächter ist man nicht einig geworden, er verpachtet an jemand anderen. Man kann also keine Angaben im Fragebogen machen. Vom Finanzamt kommt der Steuerbescheid. Man muss also so lange KFZ-Steuern bezahlen, bis man eine LOF-Nutzung nachweisen kann.
Muss man dann den Schlepper in der Zwischenzeit wieder auf scharze Kennzeichen umschreiben lassen?
Das glaube ich eigentlich nicht und kann es mir auch nicht vorstellen.

Ich habe grüne Kennzeichen, zahle aber bei der Nutzung ausserhalb von LOF-Zwecken die Steuern. Das ist nicht viel und erspart eventuelle Diskussionen.

Das Thema ist übrigens schon in vielen Beiträgen in einschlägigen Fachzeitschriften erörtert worden.

Wie steht Ihr eigentlich zum 6 km/h - Schild?

Gruß, Rü
 
Ich sag mal so, 6 km/h da wo es erforderlich ist OK, aber nur damit keine Kosten anfallen finde ich es schäbig. Bei uns in der Gegend war auch so einer, dachte er sei klever, Trecker auf 6 km/h laufen lassen, zwei Anhänger dran und dann gib ihm saures. Nix mit 6km/h, der ist immer schneller unterwegs gewesen und außer Orts auch jenseits der 30.

Aber den Zahn haben sie ihm gezogen, die silber blaue Rennleitung.

Aber das schlimmste ist, es gibt keine TÜV Kontrolle mehr, außer der ersten, keine Pflicht zur Überprüfung. Damit sind solche Leute eine rollende Gefahr für alle.

Zum Glück ist der jenige kein Famulus Fahrer.
 
Ich sag mal so, 6 km/h da wo es erforderlich ist OK, aber nur damit keine Kosten anfallen finde ich es schäbig. Bei uns in der Gegend war auch so einer, dachte er sei klever, Trecker auf 6 km/h laufen lassen, zwei Anhänger dran und dann gib ihm saures. Nix mit 6km/h, der ist immer schneller unterwegs gewesen und außer Orts auch jenseits der 30.

Aber den Zahn haben sie ihm gezogen, die silber blaue Rennleitung.

Aber das schlimmste ist, es gibt keine TÜV Kontrolle mehr, außer der ersten, keine Pflicht zur Überprüfung. Damit sind solche Leute eine rollende Gefahr für alle.

Zum Glück ist der jenige kein Famulus Fahrer.
 
wayne famulus   meint es gibt keine Einschränkungen beim H??

da wär das ja was für treffen Sonntagsausfluge und woll auch mit hänger (hp300)rasen schnitt weg bringen.

das ist ja das heise thema.

ist das Kulturgut erhalten oder Transport bin mir nicht sicher wer weis was??
 
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