Das FA verlangt keine Umkennzeichnung, der Schlepper bleibt mit grünem Kennzeichen zugelassen, Du müsstest dann selbst tätig werden und den Schlepper auf schwarze Kennzeichen umschreiben lassen, aber:
Zulassungsrechtlich wird ein Schlepper ohne LOF-Nutzung mit schwarzem Kennzeichen zugelassen.
Wenn Du aber einen LOF-Zweck nachweisen kannst, wie im Fragebogen aufgeführt, dann erhältst Du die Steuerbefreiung.
Mit Steuerbefreiung darf das Fahrzeug nur zu diesen Zwecken eingesetzt werden. Es besteht aber die Möglichkeit, zeitweilig Steuern zu zahlen, wenn man z.B. zu Treffen fahren will oder der Schlepper zu anderen als LOF-Zwecken eingesetzt wird und man rechtlich auf der sicheren Seite sein will. Der Schlepper behält selbstverständlich in diesem Zeitraum die grünen Kennzeichen und muss nicht auf schwarze Kennzeichen umgeschrieben werden.
Wenn nun aber meine LOF-Nutzung komplett entfallen ist, oder im Moment keine besteht, dann kann ich im Fragebogen nichts angeben und ihn nur ohne Angaben abgeben, bzw. gar nicht zurückschicken. In diesem Fall sendet das Finanzamt den Steuerbescheid für das ganze Kalenderjahr.
Steuerrechtlich ist damit alles in Ordnung. Und das ist das Wichtigste, denn bei falschen Angaben zur Steuerbefreiung wird das Finanzamt echt böse
Zulassungsrechtlich ist auch fast alles OK, sollte die Zulassungsstelle eine Umschreibung auf schwarze Kennzeichen wünschen, dann wird sie Dir das mitteilen.
Eventuell stellt das nicht selbst erfolgte Umschreiben eine Ordnungungswidrigkeit dar, die dann mit einem Ordnungsgeld belegt wird. Jedenfalls besser als Steuerhinterziehung bei falschen Angeben zur Nutzung und bei widerrechtlicher Nutzung bei Fahrten zu Schleppertreffen etc.
Fazit:
Rechtlich ist sicherlich eine Zulassung mit schwarzen Kennzeichen ohne jegliche Nutzungsbeschränkung die beste Variante.
Nachteil: keine Folgekennzeichen möglich
Grüne Kennzeichen mit Steuerbefreiung nur bei wirklicher und ausschließlicher Nutzung zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (kommt eigentlich nur für moderne Schlepper und bei reiner LOF-Wirtschaft in Frage)
In speziellen Fällen grünes Kennzeichen mit zeitweiliger Versteuerung (Oldtimerschlepper mit Fahrten zu Veranstaltungen und nebenerwerbsland- oder forstwirtschaftlicher Nutzung)
Grünes Kennzeichen aus rein privaten Überlegungen im Moment ohne LOF-Nutzung
Ist unter Umständen zulassungsrechtliche Grauzone.
KFZ-Steuern werden bezahlt, also da kein Problem.
Nehmen wir mal an, man wohnt auf dem Land und will sich nebenher eine Fläche pachten und kauft sich einen Famulus um sie zu bewirtschaften. Den lässt man zu. Natürlich mit grünem Kennzeichen.
Dann kommt der Fragebogen vom Finanzamt.
Mit dem Verpächter ist man nicht einig geworden, er verpachtet an jemand anderen. Man kann also keine Angaben im Fragebogen machen. Vom Finanzamt kommt der Steuerbescheid. Man muss also so lange KFZ-Steuern bezahlen, bis man eine LOF-Nutzung nachweisen kann.
Muss man dann den Schlepper in der Zwischenzeit wieder auf scharze Kennzeichen umschreiben lassen?
Das glaube ich eigentlich nicht und kann es mir auch nicht vorstellen.
Ich habe grüne Kennzeichen, zahle aber bei der Nutzung ausserhalb von LOF-Zwecken die Steuern. Das ist nicht viel und erspart eventuelle Diskussionen.
Das Thema ist übrigens schon in vielen Beiträgen in einschlägigen Fachzeitschriften erörtert worden.
Wie steht Ihr eigentlich zum 6 km/h - Schild?
Gruß, Rü